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Sunways AG: Wechsel der Börsennotierung
Die untenstehende Meldung ist eine Original-Meldung des Unternehmens. Sie ist nicht von der ECOreporter.de-Redaktion bearbeitet. Die presserechtliche Verantwortlichkeit liegt bei dem meldenden Unternehmen.
Die Aktien der Sunways AG (ISIN DE0007332207 / WKN 733220) sind gegenwärtig zum Börsenhandel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. Der Aufsichtsrat der Sunways AG hat heute einem Beschluss des Vorstands zugestimmt, welcher den Wechsel der Börsennotierung vom Prime Standard in den General Standard des regulierten Marktes der Frankfurter Wertpapierbörse zum Gegenstand hat. Die Sunways AG wird nun einen entsprechenden Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien zum Prime Standard bei der Frankfurter Wertpapierbörse stellen. Der Wechsel des Börsensegmentes dient der Reduzierung des mit der Notierung im Prime Standard verbundenen Zusatzaufwandes.
Der Widerruf der Zulassung wird mit Ablauf von drei Monaten nach Veröffentlichung der Widerrufsentscheidung durch die Börsengeschäftsführung im Internet (www.deutsche-boerse.com) wirksam. Der Widerruf lässt die Zulassung der Aktien der Sunways AG zum regulierten Markt (General Standard) unberührt.
Ansprechpartner
Dr. Harald F. Schäfer
Leiter Unternehmenskommunikation und Investor Relations
Telefon +49 7531 996 77 415
Fax +49 7531 996 77 10
[email protected]
Die Aktien der Sunways AG (ISIN DE0007332207 / WKN 733220) sind gegenwärtig zum Börsenhandel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. Der Aufsichtsrat der Sunways AG hat heute einem Beschluss des Vorstands zugestimmt, welcher den Wechsel der Börsennotierung vom Prime Standard in den General Standard des regulierten Marktes der Frankfurter Wertpapierbörse zum Gegenstand hat. Die Sunways AG wird nun einen entsprechenden Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien zum Prime Standard bei der Frankfurter Wertpapierbörse stellen. Der Wechsel des Börsensegmentes dient der Reduzierung des mit der Notierung im Prime Standard verbundenen Zusatzaufwandes.
Der Widerruf der Zulassung wird mit Ablauf von drei Monaten nach Veröffentlichung der Widerrufsentscheidung durch die Börsengeschäftsführung im Internet (www.deutsche-boerse.com) wirksam. Der Widerruf lässt die Zulassung der Aktien der Sunways AG zum regulierten Markt (General Standard) unberührt.
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Dr. Harald F. Schäfer
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