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Welche Genehmigungen und Anmeldungen nötig sind
Herkömmliche Dach-Solaranlagen sind in der Regel genehmigungsfrei. Wo diese Freiheit an seine Grenzen stößt, ist von der Größe und Bauart der Anlage abhängig. Geregelt wird dies in den Landesbauordnungen. Der Fachverband BSW Solar rät deshalb dazu, vor dem Bau in die Landesbauordnung zu schauen oder beim Bauamt nach der Anzeige- oder Genehmigungspflicht nachzufragen. Schwieriger wird es, wenn das Gebäude unter Denkmalschutz steht. Dann muss die Denkmalschutzbehörde den Bau genehmigen. Wer die eigene Kleinanlage aufs Hausdach bringt muss nicht mehr zwingend eine Gewerbe anmelden. Dies ist nur dann notwendig, wenn man die Anlage steuerlich geltend machen will.