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11.1.2006: Bundeskartellamt lässt nicht locker: Stromversorger E.on und RWE sollen betriebsinterne Daten zur Preiskalkulation vorlegen
Das Bundeskartellamt hat weitgehende Auskünfte zu betriebsinternen Daten der Stromversorger E.on und RWE angefordert. Das berichtete die Berliner WirtschaftsVereinigung Metalle (WVM) unter Verweis auf einen "Auskunftsbeschluss" des Bonner Amtes, der der WVM vorliege. Der Verdacht des Kartellamts, dass E.on und RWE auf ihre marktbeherrschende Stellung auf den Strommärkten missbrauchten, habe sich erhärtet, so die Meldung. Auch die beiden anderen großen Energieversorger in Deutschland, EnBW und Vattenfall, seien gebeten worden, einen umfangreichen Fragebogen des Kartellamtes zu beantworten.
Seit August 2005 ermittelt die Bundesbehörde gegen die beiden größten deutschen Energiekonzerne. Das Verfahren wurde eingeleitet, nachdem es Beschwerden von Seiten der Industrie gegeben hatte. Die WVM ist als Beschwerdeführerin an dem Verfahren beteiligt.
Die Unternehmen sollten die Fragen des Kartellamts bis zum 15. Januar 2006 beantworten, hieß es weiter. Für den März sei ein öffentliches Anhörungsverfahren vorgesehen; dies weise darauf hin, dass das Verfahren noch im Frühjahr abgeschlossen werden könne. "Sollte das Bundeskartellamt einen Missbrauch feststellen, könnte es zu einer Senkung des Stromgroßhandelspreises um über fünfzehn Prozent kommen", erklärte Martin Kneer, Hauptgeschäftsführer der WVM.
Wie der Interessensverband weiter berichtete, wirft das Amt den Stromversorgern vor, sie würden den Emissionshandel als Argument für Preiserhöhungen missbrauchen. Auf diese Weise erzielten sie jedoch zusätzliche Erträge, die ganz erheblich über den ihnen als Folge des Emissionshandels tatsächlich entstandenen Kosten lägen. Die Erträge könnten nicht durch den Emissionshandel gerechtfertigt werden, so das Kartellamt laut der Meldung.
"Die Auffassung des Bundeskartellamtes stützt unsere Beschwerde gegen die nicht gerechtfertigte Einpreisung von Opportunitätskosten aus dem Emissionshandel durch die Stromversorger", so Kneer. Es sei inakzeptabel, dass die Stromversorger die ihnen kostenlos zugeteilten CO2-Emissionsrechte in den Strompreis einkalkulieren und die These vertreten, dies sei ein ganz normales Marktgeschehen.
Dem Papier des Kartellamts zufolge sei die Branche der Stromversorger die einzige, der es gelinge, die CO2-Emissionsrechte in ihre Produktpreise einzukalkulieren und dadurch zusätzliche Erträge zu erwirtschaften, so die Meldung weiter.
Missbräuchlich sei nach Ansicht des Amtes zudem, dass die Versorger unter Berufung auf tatsächlich nicht vorhandene Kosten des Emissionshandels auch die Preise laufender Verträge nachträglich angepasst hätten.
Seit August 2005 ermittelt die Bundesbehörde gegen die beiden größten deutschen Energiekonzerne. Das Verfahren wurde eingeleitet, nachdem es Beschwerden von Seiten der Industrie gegeben hatte. Die WVM ist als Beschwerdeführerin an dem Verfahren beteiligt.
Die Unternehmen sollten die Fragen des Kartellamts bis zum 15. Januar 2006 beantworten, hieß es weiter. Für den März sei ein öffentliches Anhörungsverfahren vorgesehen; dies weise darauf hin, dass das Verfahren noch im Frühjahr abgeschlossen werden könne. "Sollte das Bundeskartellamt einen Missbrauch feststellen, könnte es zu einer Senkung des Stromgroßhandelspreises um über fünfzehn Prozent kommen", erklärte Martin Kneer, Hauptgeschäftsführer der WVM.
Wie der Interessensverband weiter berichtete, wirft das Amt den Stromversorgern vor, sie würden den Emissionshandel als Argument für Preiserhöhungen missbrauchen. Auf diese Weise erzielten sie jedoch zusätzliche Erträge, die ganz erheblich über den ihnen als Folge des Emissionshandels tatsächlich entstandenen Kosten lägen. Die Erträge könnten nicht durch den Emissionshandel gerechtfertigt werden, so das Kartellamt laut der Meldung.
"Die Auffassung des Bundeskartellamtes stützt unsere Beschwerde gegen die nicht gerechtfertigte Einpreisung von Opportunitätskosten aus dem Emissionshandel durch die Stromversorger", so Kneer. Es sei inakzeptabel, dass die Stromversorger die ihnen kostenlos zugeteilten CO2-Emissionsrechte in den Strompreis einkalkulieren und die These vertreten, dies sei ein ganz normales Marktgeschehen.
Dem Papier des Kartellamts zufolge sei die Branche der Stromversorger die einzige, der es gelinge, die CO2-Emissionsrechte in ihre Produktpreise einzukalkulieren und dadurch zusätzliche Erträge zu erwirtschaften, so die Meldung weiter.
Missbräuchlich sei nach Ansicht des Amtes zudem, dass die Versorger unter Berufung auf tatsächlich nicht vorhandene Kosten des Emissionshandels auch die Preise laufender Verträge nachträglich angepasst hätten.