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11.3.2003: AstroPower-Vorstand droht Verfahren wegen Falschinformationen
Aktionäre des US-amerikanischen Solar-Herstellers AstroPower (WKN 912953), Newark, haben Klage gegen das Unternehmen eingereicht: Präsident Allen M. Barnett und Finanzvorstand Thomas J. Stiner hätten zwischen dem 22. Februar und dem 1. August 2002 eine ganze Serie falscher und irreführender Stellungnahmen zur Marktsituation abgegeben. Die Beschwerde richtet sich insbesondere dagegen, dass das Unternehmen noch behauptete, gut positioniert zu sein und von einer wachsenden Nachfrage zu profitieren, als es gegenüber der Konkurrenz schon längst an Boden verlor. Mit einer entsprechenden Erklärung sind am vergangenen Freitag und am Montag dieser Woche Anwälte der vermeintlich geschädigten Aktionäre an die Öffentlichkeit getreten.
Ab 22. Februar 2002 habe AstroPower über ein starkes Wachstum bei Einnahmen und Ergebnissen berichtet, was entsprechende Analysten-Einschätzungen nach sich zog - und zu einem Höhenflug der Aktie bis auf 27 US-Dollar am 28. März 2002 führte. Das Management habe sich im Weiteren aber als unfähig erwiesen, die Ressourcen so auf die Produktionsstandorte zu verteilen, dass es die Nachfrage effektiv hätte bedienen können. Gegenüber der Konkurrenz zog man bereits den Kürzeren, während es in den Statements des Vorstands weiter hieß, Astro Power sei gut positioniert. Um die Erfolgs-Illusion aufrechtzuerhalten, so der Vorwurf der New Yorker Anwälte, seien sogar Einnahmen und Ergebnisse frisiert worden. So habe man Einnahmen aus dem eigenen Vertrieb verzeichnet - und dadurch mit seinen Prinzipien für die Ausweisung von Einnahmen gebrochen.
Den Anwälten zufolge sei der Öffentlichkeit erst am 1. August reiner Wein eingeschenkt worden, als die die Ergebnisse für das zweite Quartal 2002 veröffentlicht wurden. Die Analysten rieben sich die Augen angesichts eines Ergebnisrückgangs auf 365.000 Dollar im zweiten Quartal (1,7 Millionen Dollar im Vergleichszeitraum 2001) und eines Umsatzes in Höhe von 20,4 Millionen Dollar - der 4,9 Millionen Dollar weniger betrug, als die Analysten im Schnitt vorausgesagt hatten. Die AstroPower-Aktie verlor 48 Prozent - und erreichte ein Dreijahrestief von 7,77 US-Dollar.
Die Klage ist beim "district court" des Bundesstaates Delaware eingereicht worden, wo AstroPower seinen Firmensitz hat.
Ab 22. Februar 2002 habe AstroPower über ein starkes Wachstum bei Einnahmen und Ergebnissen berichtet, was entsprechende Analysten-Einschätzungen nach sich zog - und zu einem Höhenflug der Aktie bis auf 27 US-Dollar am 28. März 2002 führte. Das Management habe sich im Weiteren aber als unfähig erwiesen, die Ressourcen so auf die Produktionsstandorte zu verteilen, dass es die Nachfrage effektiv hätte bedienen können. Gegenüber der Konkurrenz zog man bereits den Kürzeren, während es in den Statements des Vorstands weiter hieß, Astro Power sei gut positioniert. Um die Erfolgs-Illusion aufrechtzuerhalten, so der Vorwurf der New Yorker Anwälte, seien sogar Einnahmen und Ergebnisse frisiert worden. So habe man Einnahmen aus dem eigenen Vertrieb verzeichnet - und dadurch mit seinen Prinzipien für die Ausweisung von Einnahmen gebrochen.
Den Anwälten zufolge sei der Öffentlichkeit erst am 1. August reiner Wein eingeschenkt worden, als die die Ergebnisse für das zweite Quartal 2002 veröffentlicht wurden. Die Analysten rieben sich die Augen angesichts eines Ergebnisrückgangs auf 365.000 Dollar im zweiten Quartal (1,7 Millionen Dollar im Vergleichszeitraum 2001) und eines Umsatzes in Höhe von 20,4 Millionen Dollar - der 4,9 Millionen Dollar weniger betrug, als die Analysten im Schnitt vorausgesagt hatten. Die AstroPower-Aktie verlor 48 Prozent - und erreichte ein Dreijahrestief von 7,77 US-Dollar.
Die Klage ist beim "district court" des Bundesstaates Delaware eingereicht worden, wo AstroPower seinen Firmensitz hat.