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11.6.2006: Anwälte empfehlen: Betreiber von Erneuerbare-Energie-Anlagen sollten schon in der Projektphase klagen, um Bedingungen für den Netzanschluss zu klären
Betreiber von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie sollten eventuell schon in der Projektphase eine gerichtliche Klärung für die Bedingungen zum Netzanschluss anstreben. Das raten die Berliner Anwälte Gaßner, Groth, Siederer & Coll.. Häufig komme es zwischen Anlagen- und Netzbetreibern zu Auseinandersetzungen über die technischen Voraussetzungen des Anschlusses, den Verknüpfungspunkt, den erforderlichen Netzausbau und die Stromabnahme.
"Die gesetzlich gesicherten Positionen der Anlagenbetreiber sind dabei im wesentlichen jedenfalls ab Genehmigungserteilung durchsetzbar", erklären die Rechtsexperten. Deshalb empfehlen sie, schon in der Projektphase eine gerichtliche Klärung der Streitpunkte zu erwägen. So könne ein Netzbetreiber frühzeitig zur Herstellung der erforderlichen Netzkapazitäten verpflichtet werden.
Nach den Erfahrungen der Anwälte scheuen jedoch viele Projektentwickler in der frühen Phase eine gerichtliche Auseinandersetzung. Dazu führe unter anderem, dass beteiligte Banken ein rechtsanhängiges Verfahren unsicherer einstuften als nachteilige Einspeiseverträge. Auch würden die Chancen auf erfolgreiche Durchsetzung der Ansprüche von Seiten der Betreiber als niedrig eingeschätzt.
"Dadurch werden oftmals Möglichkeiten einer effektiveren Projektrealisierung nicht genutzt. Im Übrigen könnten erfolgreich geführte Musterprozesse Verbesserungen für die gesamte Erneuerbare-Energie-Branche herbeiführen", urteilen die Juristen.
Kontakt:
Anwaltsbüro Gaßner, Groth, Siederer & Coll.
Telefon: 030/726 10 26 – 0
E-Mail: [email protected]
Stralauer Platz 34
10243 Berlin
Fax: 030/726 10 26 10
"Die gesetzlich gesicherten Positionen der Anlagenbetreiber sind dabei im wesentlichen jedenfalls ab Genehmigungserteilung durchsetzbar", erklären die Rechtsexperten. Deshalb empfehlen sie, schon in der Projektphase eine gerichtliche Klärung der Streitpunkte zu erwägen. So könne ein Netzbetreiber frühzeitig zur Herstellung der erforderlichen Netzkapazitäten verpflichtet werden.
Nach den Erfahrungen der Anwälte scheuen jedoch viele Projektentwickler in der frühen Phase eine gerichtliche Auseinandersetzung. Dazu führe unter anderem, dass beteiligte Banken ein rechtsanhängiges Verfahren unsicherer einstuften als nachteilige Einspeiseverträge. Auch würden die Chancen auf erfolgreiche Durchsetzung der Ansprüche von Seiten der Betreiber als niedrig eingeschätzt.
"Dadurch werden oftmals Möglichkeiten einer effektiveren Projektrealisierung nicht genutzt. Im Übrigen könnten erfolgreich geführte Musterprozesse Verbesserungen für die gesamte Erneuerbare-Energie-Branche herbeiführen", urteilen die Juristen.
Kontakt:
Anwaltsbüro Gaßner, Groth, Siederer & Coll.
Telefon: 030/726 10 26 – 0
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Stralauer Platz 34
10243 Berlin
Fax: 030/726 10 26 10