Erneuerbare Energie

12.1.2004: Die meisten Betreiber von Altanlagen entgehen niedrigerer Verg?tungsstufe für Windstrom

Nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) gelangten zum 1. April 2004 vor dem 1.4. 2000 in Betrieb genommene Windkraftanlagen in die niedrigere Verg?tungstufe von 6,19 Cent je Kilowattstunde, wenn sie zwischenzeitlich ?ber 150 Prozent des Anlagenreferenzwertes produziert haben. Tats?chlich waren davon jedoch nur wenige Turbinen betroffen. Denn diese Jahre waren windschwach, die Altanlagen in Deutschland erreichten daher in diesem Zeitraum durchschnittlich lediglich 78 Prozent des Referenzwertes. Das ergaben Kalkulationen des Bundesverbandes WindEnergie (BWE), wie das Magazin "neue energie" in seiner aktuellen Ausgabe berichtet. Die Betreiber von Altanlagen unterhalb der 150 Prozent Grenze profitierten demnach von der Regelung im EEG, laut der sich die zum 1. April 2004 datierte Frist für jede 0,75 Prozent, um die eine Turbine diese Marke unterschritt, um zwei Monate verl?ngert. Von dieser Summe wird allerdings die H?lfte der Laufzeit vor dem 1.4. 2000 abgezogen. Dennoch erhalten nach den Berechnungen des BWE die Betreiber der deutschen Altanlagen im Durchschnitt noch weitere 16 Jahre die h?here Verg?tung von 9,1 Cent je Kilowattstunde. Die maximale Laufzeit der EEG-Verg?tungen bel?uft sich auf 20 Jahre.

Bildhinweis: Windkraftanlgen von GE Wind / Quelle: Unternehmen
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