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12.2.2003: Kostspieliges Happy End - Fresenius erzielt Vergleich mit Gläubigern
Die Fresenius Medical Care AG (WKN 578560), Anbieter von Dialyse-Produkten und Dialyse-Dienstleistungen, muss weder für Asbest-bezogene Forderungen noch für Steuernachforderungen gegen W.R. Grace aus den Jahren vor 1996 haften. Wie das Unternehmen mitteilt wurde ein entsprechender Vergleich mit den Gläubigern erzielt. Dieser ersetze die am 29. November 2002 geschlossene Grundsatzvereinbarung der Parteien. Damals hatte sich Fresenius Medical Care zu einer Zahlung von 15 Millionen US-Dollar in die Vergleichsmasse von W.R. Grace sowie zur Übernahme aller offenen Steuerangelegenheiten des W.R. Grace & Co.- Konzerns aus den Jahren vor 1996 verpflichtet.
Mit einer pauschalen Einmalzahlung in Höhe von rund 107 Millionen Euro hat sich Fresenius Medical Care nun auch von der vormals noch vorgesehenen Übernahme aller offenen Steuerangelegenheiten befreit. Die dafür benötigten Mittel sind dem Unternehmen zufolge durch die gebildeten Rückstellungen im vierten Quartal 2001 abgedeckt.
Mit einer pauschalen Einmalzahlung in Höhe von rund 107 Millionen Euro hat sich Fresenius Medical Care nun auch von der vormals noch vorgesehenen Übernahme aller offenen Steuerangelegenheiten befreit. Die dafür benötigten Mittel sind dem Unternehmen zufolge durch die gebildeten Rückstellungen im vierten Quartal 2001 abgedeckt.