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12.3.2003: Telekom am Pranger - Wurde 2000 Emissionsbetrug begangen?
Sind den Anlegern beim dritten Börsengang der Telekom im Juni 2000 wichtige Informationen verschwiegen worden? Diesen Vorwurf erhebt jedenfalls laut N24.de die Stuttgarter Anwaltskanzlei Binz&Partner in einer Strafanzeige, die bei der Bonner Staatsanwaltschaft eingegangen ist. Sie hat einem Bericht der Tageszeitung "Die Welt" zufolge die erste Strafanzeige gegen die Telekom und die Bundesrepublik Deutschland als Mehrheitseigner des Konzerns gestellt hat und bezichtigt den Telekom-Vorstand des Emissionsbetrugs. Die Kanzlei verweist auf "geheimgehaltene und jetzt erst aufgedeckte Akten". Der damalige Finanzvorstand Joachim Kröske habe in einem Schreiben vom Herbst 1999 seine Vorstandskollegen davor gewarnt, dass der Konzern 2000 rote Zahlen schreiben werde. Im Kern sei es um Milliardenrisiken im Zusammenhang mit dem Kauf der britischen One2One gegangen.
Auf Beschuldigungen, die Bundesregierung habe von diesen Risiken gewusst, hatte bereits gestern Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) reagiert. Er erklärte, die Telekom habe ihre Anleger beim dritten Börsengang nicht bewusst getäuscht. Eichel wies auch Vorwürfe zurück, der Bund, als Großaktionär im Telekom-Aufsichtsrat vertreten, hätte der Emission nicht zustimmen dürfen. Unterdessen kündigten Aktionärsschützer an, die Vorwürfe zu prüfen.
Bis Mitte März will die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) feststellen, ob ein Emissionsbetrug vorlag. Das erklärte SdK-Vorstandsmitglied Harald Petersen im Deutschlandfunk. Zugleich riet Petersen den Telekom-Anlegern, keine voreiligen Schritte zu unternehmen. Sollte sich bei der Prüfung ein klarer Betrugsverdacht ergeben, müsse jedoch der gesamte Telekom-Vorstand zurücktreten, so Petersen. Inwieweit dies auch auf Eichel zutreffe, ließ er offen. Zunächst müsse konkret geprüft werden, inwieweit Eichel "etwas gewusst hat".
Wie SdK-Vorstandsmitglied Reinhild Keitel gegenüber der "Berliner Zeitung" erläuterte, ist zunächst zu klären, ob die jetzt bekannt gewordene Warnung Kröskes Eingang in den Emissionsprospekt hätten finden müssen. Basis für eine gerichtliche Prüfung sei eine Prospekthaftungsklage, die jeder Anleger einbringen könne, der sich geschädigt fühle. Beim dritten Telekom-Börsengang hatten rund drei Millionen Kleinaktionäre die Aktien gezeichnet.
Auf Beschuldigungen, die Bundesregierung habe von diesen Risiken gewusst, hatte bereits gestern Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) reagiert. Er erklärte, die Telekom habe ihre Anleger beim dritten Börsengang nicht bewusst getäuscht. Eichel wies auch Vorwürfe zurück, der Bund, als Großaktionär im Telekom-Aufsichtsrat vertreten, hätte der Emission nicht zustimmen dürfen. Unterdessen kündigten Aktionärsschützer an, die Vorwürfe zu prüfen.
Bis Mitte März will die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) feststellen, ob ein Emissionsbetrug vorlag. Das erklärte SdK-Vorstandsmitglied Harald Petersen im Deutschlandfunk. Zugleich riet Petersen den Telekom-Anlegern, keine voreiligen Schritte zu unternehmen. Sollte sich bei der Prüfung ein klarer Betrugsverdacht ergeben, müsse jedoch der gesamte Telekom-Vorstand zurücktreten, so Petersen. Inwieweit dies auch auf Eichel zutreffe, ließ er offen. Zunächst müsse konkret geprüft werden, inwieweit Eichel "etwas gewusst hat".
Wie SdK-Vorstandsmitglied Reinhild Keitel gegenüber der "Berliner Zeitung" erläuterte, ist zunächst zu klären, ob die jetzt bekannt gewordene Warnung Kröskes Eingang in den Emissionsprospekt hätten finden müssen. Basis für eine gerichtliche Prüfung sei eine Prospekthaftungsklage, die jeder Anleger einbringen könne, der sich geschädigt fühle. Beim dritten Telekom-Börsengang hatten rund drei Millionen Kleinaktionäre die Aktien gezeichnet.