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12.3.2006: Meldung: CCR Logistics Systems AG: Einladung zur Hauptversammlung
CCR Logistics Systems AG
München
Wertpapier-Kenn-Nr. 762720
ISIN: DE0007627200
Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein, zu der am
Dienstag, den 9. Mai 2006, 10.00 Uhr
im Konferenzzentrum des Europaforum II
Karl-Hammerschmidt-Str. 40
D 85609 Dornach
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses des zusammengefassten Konzernlageberichts und Lageberichts der CCR Logistics Systems AG und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005.
2. Entlastung des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2005 Entlastung zu erteilen.
3. Entlastung des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2005 Entlastung zu erteilen.
4. Wahl des Abschlussprüfers
Für das Geschäftsjahr 2006 schlägt der Aufsichtsrat vor, die Ernst & Young AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Arnulfstr. 126, 80636 München, als Abschlussprüfer zu wählen.
5. Wahl von Aufsichtsräten
Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Friedrich Schneider, Dr. Christoph Stehmann und Dr. Herbert Wörner läuft mit der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung aus.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Herrn Friedrich Schneider, Kaufmann, Pullach, Landkreis München,
Herrn Dr. Christoph Stehmann, Kaufmann, Düsseldorf,
Herrn Dr. Herbert Wörner, Kaufmann, Grünwald,
bis zum Tag der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsräte für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2009 beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrates (wieder) zu wählen.
Herr Friedrich Schneider ist Beirat bei der Adelholzener Alpenquelle GmbH, der Privatkäserei Bergader GmbH und Eder’s Familien-Brauerei GmbH & Co.KG und Mitglied des Aufsichtsrats der CCR Deutschland AG, Dornach.
Herr Dr. Christoph Stehmann ist Mitglied des Aufsichtsrats der CCR Deutschland AG, Dornach.
Herr Dr. Herbert Wörner ist Mitglied des Aufsichtsrats der ThyssenKrupp Stahl AG, Duisburg, der RWE NET AG, Dortmund und der CCR Deutschland AG, Dornach.
Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrates werden gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG von den Aktionären gewählt. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
6. Aufsichtsratsvergütung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Folgendes vor:
Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält für jedes abgelaufene Geschäftsjahr neben einer fixen Vergütung in Höhe von EUR 5.000,00 p.a., eine kursabhängige variable Vergütung in Höhe von höchstens weiteren EUR 5.000,00 p.a..
Bemessungsbasis für die variable Vergütung ist der durchschnittliche Aktienkurs der Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse (Parkett) des der ordentlichen Jahreshauptversammlung vorangehenden Monats. Diesem Basiskurs wird zur Berechnung der durchschnittliche Aktienkurs des der folgenden ordentlichen Jahreshauptversammlung vorangehenden Monats gegenübergestellt. Liegt der so berechnete durchschnittliche Aktienkurs (Frankfurter Wertpapierbörse) über dem Basiskurs, so erhalten die Aufsichtsratsmitglieder eine dem Steigerungsprozentsatz linear entsprechende prozentuale Vergütung, wobei EUR 5.000,00 kursabhängige variable Vergütung einer Kurssteigerung von 100% entsprechen. Darüber hinausgehende Kurssteigerungen bleiben unberücksichtigt. Scheidet ein Aufsichtsratsmitglied zwischen zwei ordentlichen Jahreshauptversammlungen aus dem Aufsichtsrat aus, so erhält es für den betroffenen Zeitraum keine variable Vergütung.
Dieser Beschluss gilt erstmals für die Vergütung für das Geschäftsjahr 2005.
7. Satzungsänderungen
Aufgrund den Neuregelungen des Gesetzes zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) ist die Satzung anzupassen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 16 der Satzung durch nachfolgenden Passus zu ersetzen:
§ 16
Teilnahme an der Hauptversammlung, Vollmacht
(1) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Nachweis ihres Aktienbesitzes bis zum Ablauf des siebten Tages vor der Versammlung bei der Gesellschaft oder einer in der Einladung bezeichneten Stelle anmelden. Fällt dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Ort der Anmeldung staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so kann die Anmeldung noch am folgenden Werktag vorgenommen werden.
(2) Der Aktienbesitz wird nachgewiesen durch die Bescheinigung einer zur Verwahrung von Aktien befugten Stelle, der sich höchstens auf das Ende des einundzwanzigsten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung beziehen darf und spätestens bis zum Ablauf der Anmeldefrist nach Absatz 1 zugegangen sein muss. Dieser Nachweis ist in deutscher oder in englischer Sprache zu erbringen.
(3) Der Aktionär kann sich in der Hauptversammlung vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht gilt die gesetzlich vorgeschriebene Form. Vollmachten, die der Aktionär der Gesellschaft oder einem von ihr benannten Stimmrechtsvertreter zuleitet, können auch durch Telefax oder durch eine andere, in der Einladung zur Hauptversammlung näher bestimmte elektronische Form erteilt werden. Die Einzelheiten werden in der Einladung bekannt gemacht.
Die Verlegung der Geschäftsräumlichkeiten von München nach Aschheim (Dornach) erfordert folgende Satzungsänderung:
§ 1 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt ersetzt:
(2) Sie hat ihren Sitz in Aschheim (Dornach).
Teilnahme
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt sind sämtliche Aktionäre, die ihre Aktien zum einen spätestens am 2. Mai 2006 während der Geschäftsstunden bei dem Bankhaus Reuschel, Maximiliansplatz 13, 80333 München als Hinterlegungsstelle hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Die Hinterlegung gilt auch dann als ordnungsgemäß erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für diese bei anderen Kreditinstituten bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden. Die Hinterlegung kann auch bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank erfolgen. In diesem Falle ist die von dem Notar oder der Wertpapiersammelbank auszustellende Bescheinigung spätestens einen Tag nach dem letzten Hinterlegungstag bei der Gesellschaft oder bei einer Hinterlegungsstelle einzureichen.
Teilnahmeberechtigt sind daneben auch die Aktionäre, die über ihren Aktienbesitz durch einen in Textform erstellten Nachweis eines depotführenden Instituts erbringen. Dieser muss sich auf den Beginn des 18. April 2006 beziehen und muss der Gesellschaft bis spätestens 2. Mai 2006 an die unten genannte Anschrift zugegangen sein.
Eine Wegebeschreibung ist auf der Homepage www.ccr.de unter der Rubrik „Kontakt“ zu finden und steht zum Download bereit.
Stimmrecht
Das Stimmrecht in der Hauptversammlung kann auch durch einen Bevollmächtigten, auch eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden. Die Vollmacht muss schriftlich erteilt und der Gesellschaft vorgelegt werden.
Wir bieten unseren Aktionären an, sich durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Der Stimmrechtsvertreter ist nach der Anmeldung zur Hauptversammlung schriftlich zu bevollmächtigen. Er übt das Stimmrecht gemäß den vom Aktionär erteilten Weisungen aus.
Vollmachtserteilungen an den Stimmrechtsvertreter sind ausschließlich zu richten an:
CCR Logistics Systems AG
Herrn Olaf Meier
Karl-Hammerschmidt-Str. 36
D 85609 Dornach
Vollmachtserteilungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können nur berücksichtigt werden, soweit sie bis zum 8. Mai 2006 bei der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse eingegangen sind.
Gegenanträge von Aktionären
Gegenanträge zu Vorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten sind ausschließlich zu richten an:
CCR Logistics Systems AG
Rechtsabteilung
Karl-Hammerschmidt-Str. 36
D 85609 Dornach
Telefax: +49 89 49049 401
Rechtzeitig unter dieser Adresse eingegangene Gegenanträge werden den Aktionären im Internet unter www.ccr.de unverzüglich zugänglich gemacht.
München, den 8. März 2006
Der Vorstand
München
Wertpapier-Kenn-Nr. 762720
ISIN: DE0007627200
Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein, zu der am
Dienstag, den 9. Mai 2006, 10.00 Uhr
im Konferenzzentrum des Europaforum II
Karl-Hammerschmidt-Str. 40
D 85609 Dornach
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses des zusammengefassten Konzernlageberichts und Lageberichts der CCR Logistics Systems AG und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005.
2. Entlastung des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2005 Entlastung zu erteilen.
3. Entlastung des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2005 Entlastung zu erteilen.
4. Wahl des Abschlussprüfers
Für das Geschäftsjahr 2006 schlägt der Aufsichtsrat vor, die Ernst & Young AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Arnulfstr. 126, 80636 München, als Abschlussprüfer zu wählen.
5. Wahl von Aufsichtsräten
Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Friedrich Schneider, Dr. Christoph Stehmann und Dr. Herbert Wörner läuft mit der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung aus.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Herrn Friedrich Schneider, Kaufmann, Pullach, Landkreis München,
Herrn Dr. Christoph Stehmann, Kaufmann, Düsseldorf,
Herrn Dr. Herbert Wörner, Kaufmann, Grünwald,
bis zum Tag der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsräte für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2009 beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrates (wieder) zu wählen.
Herr Friedrich Schneider ist Beirat bei der Adelholzener Alpenquelle GmbH, der Privatkäserei Bergader GmbH und Eder’s Familien-Brauerei GmbH & Co.KG und Mitglied des Aufsichtsrats der CCR Deutschland AG, Dornach.
Herr Dr. Christoph Stehmann ist Mitglied des Aufsichtsrats der CCR Deutschland AG, Dornach.
Herr Dr. Herbert Wörner ist Mitglied des Aufsichtsrats der ThyssenKrupp Stahl AG, Duisburg, der RWE NET AG, Dortmund und der CCR Deutschland AG, Dornach.
Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrates werden gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG von den Aktionären gewählt. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
6. Aufsichtsratsvergütung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Folgendes vor:
Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält für jedes abgelaufene Geschäftsjahr neben einer fixen Vergütung in Höhe von EUR 5.000,00 p.a., eine kursabhängige variable Vergütung in Höhe von höchstens weiteren EUR 5.000,00 p.a..
Bemessungsbasis für die variable Vergütung ist der durchschnittliche Aktienkurs der Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse (Parkett) des der ordentlichen Jahreshauptversammlung vorangehenden Monats. Diesem Basiskurs wird zur Berechnung der durchschnittliche Aktienkurs des der folgenden ordentlichen Jahreshauptversammlung vorangehenden Monats gegenübergestellt. Liegt der so berechnete durchschnittliche Aktienkurs (Frankfurter Wertpapierbörse) über dem Basiskurs, so erhalten die Aufsichtsratsmitglieder eine dem Steigerungsprozentsatz linear entsprechende prozentuale Vergütung, wobei EUR 5.000,00 kursabhängige variable Vergütung einer Kurssteigerung von 100% entsprechen. Darüber hinausgehende Kurssteigerungen bleiben unberücksichtigt. Scheidet ein Aufsichtsratsmitglied zwischen zwei ordentlichen Jahreshauptversammlungen aus dem Aufsichtsrat aus, so erhält es für den betroffenen Zeitraum keine variable Vergütung.
Dieser Beschluss gilt erstmals für die Vergütung für das Geschäftsjahr 2005.
7. Satzungsänderungen
Aufgrund den Neuregelungen des Gesetzes zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) ist die Satzung anzupassen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 16 der Satzung durch nachfolgenden Passus zu ersetzen:
§ 16
Teilnahme an der Hauptversammlung, Vollmacht
(1) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Nachweis ihres Aktienbesitzes bis zum Ablauf des siebten Tages vor der Versammlung bei der Gesellschaft oder einer in der Einladung bezeichneten Stelle anmelden. Fällt dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Ort der Anmeldung staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so kann die Anmeldung noch am folgenden Werktag vorgenommen werden.
(2) Der Aktienbesitz wird nachgewiesen durch die Bescheinigung einer zur Verwahrung von Aktien befugten Stelle, der sich höchstens auf das Ende des einundzwanzigsten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung beziehen darf und spätestens bis zum Ablauf der Anmeldefrist nach Absatz 1 zugegangen sein muss. Dieser Nachweis ist in deutscher oder in englischer Sprache zu erbringen.
(3) Der Aktionär kann sich in der Hauptversammlung vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht gilt die gesetzlich vorgeschriebene Form. Vollmachten, die der Aktionär der Gesellschaft oder einem von ihr benannten Stimmrechtsvertreter zuleitet, können auch durch Telefax oder durch eine andere, in der Einladung zur Hauptversammlung näher bestimmte elektronische Form erteilt werden. Die Einzelheiten werden in der Einladung bekannt gemacht.
Die Verlegung der Geschäftsräumlichkeiten von München nach Aschheim (Dornach) erfordert folgende Satzungsänderung:
§ 1 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt ersetzt:
(2) Sie hat ihren Sitz in Aschheim (Dornach).
Teilnahme
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt sind sämtliche Aktionäre, die ihre Aktien zum einen spätestens am 2. Mai 2006 während der Geschäftsstunden bei dem Bankhaus Reuschel, Maximiliansplatz 13, 80333 München als Hinterlegungsstelle hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Die Hinterlegung gilt auch dann als ordnungsgemäß erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für diese bei anderen Kreditinstituten bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden. Die Hinterlegung kann auch bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank erfolgen. In diesem Falle ist die von dem Notar oder der Wertpapiersammelbank auszustellende Bescheinigung spätestens einen Tag nach dem letzten Hinterlegungstag bei der Gesellschaft oder bei einer Hinterlegungsstelle einzureichen.
Teilnahmeberechtigt sind daneben auch die Aktionäre, die über ihren Aktienbesitz durch einen in Textform erstellten Nachweis eines depotführenden Instituts erbringen. Dieser muss sich auf den Beginn des 18. April 2006 beziehen und muss der Gesellschaft bis spätestens 2. Mai 2006 an die unten genannte Anschrift zugegangen sein.
Eine Wegebeschreibung ist auf der Homepage www.ccr.de unter der Rubrik „Kontakt“ zu finden und steht zum Download bereit.
Stimmrecht
Das Stimmrecht in der Hauptversammlung kann auch durch einen Bevollmächtigten, auch eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden. Die Vollmacht muss schriftlich erteilt und der Gesellschaft vorgelegt werden.
Wir bieten unseren Aktionären an, sich durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Der Stimmrechtsvertreter ist nach der Anmeldung zur Hauptversammlung schriftlich zu bevollmächtigen. Er übt das Stimmrecht gemäß den vom Aktionär erteilten Weisungen aus.
Vollmachtserteilungen an den Stimmrechtsvertreter sind ausschließlich zu richten an:
CCR Logistics Systems AG
Herrn Olaf Meier
Karl-Hammerschmidt-Str. 36
D 85609 Dornach
Vollmachtserteilungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können nur berücksichtigt werden, soweit sie bis zum 8. Mai 2006 bei der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse eingegangen sind.
Gegenanträge von Aktionären
Gegenanträge zu Vorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten sind ausschließlich zu richten an:
CCR Logistics Systems AG
Rechtsabteilung
Karl-Hammerschmidt-Str. 36
D 85609 Dornach
Telefax: +49 89 49049 401
Rechtzeitig unter dieser Adresse eingegangene Gegenanträge werden den Aktionären im Internet unter www.ccr.de unverzüglich zugänglich gemacht.
München, den 8. März 2006
Der Vorstand