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13.5.2004: Meldung: C. Bechstein Pianofortefabrik AG: Einladung zur Hauptversammlung
C. Bechstein Pianofortefabrik AG
Berlin
- Wertpapierkenn-Nummer 519800 -
- ISIN DE 0005198006 -
Einladung zur Hauptversammlung
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit eingeladen zu der am Freitag, dem 25. Juni 2004, um 10.30 Uhr im C. Bechstein Centrum im stilwerk, Kantstraße 17, 10623 Berlin stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2003, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrates.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2003 in Höhe von EUR 1.424.264,33 wie folgt zu verwenden:
(a) Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,30 je auf den Inhaber lautende Stückaktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 3,00 auf das dividendenberechtigte Kapital:
EUR 385.842,30
(b) Einstellung in Gewinnrücklage
EUR 1.038.422,03
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2003 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2003 einschließlich der im Geschäftsjahr 2003 ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieder Entlastung zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2004
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young AG, Stuttgart, Niederlassung Berlin, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2004 zu bestellen.
6. Beschlussfassung über die Zustimmung zum Gewinnabführungsvertrag zwischen der C. Bechstein Pianofortefabrik Aktiengesellschaft und der C. Bechstein Finanzservice GmbH
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem abgeschlossenen Gewinnabführungsvertrag zwischen der C. Bechstein Pianofortefabrik Aktiengesellschaft und ihrer hundertprozentigen Tochtergesellschaft C. Bechstein Finanzservice GmbH zuzustimmen.
Der wesentliche Inhalt des Gewinnabführungsvertrages lautet wie folgt:
Gewinnabführung
Die C. Bechstein Finanzservice GmbH verpflichtet sich, beginnend mit dem Jahr 2004, ihren gesamten Gewinn an die C. Bechstein Pianofortefabrik Aktiengesellschaft abzuführen. Rücklagen dürfen nur mit Zustimmung der C. Bechstein Pianofortefabrik Aktiengesellschaft gebildet werden. Die Gewinnermittlung erfolgt nach handelsrechtlichen Vorschriften.
Während der Dauer des Vertrages gebildete freie Rücklagen (andere Gewinnrücklagen im Sinne des § 272 Abs. 3 HGB sowie Kapitalrücklagen aus Zahlungen der C. Bechstein Pianofortefabrik Aktiengesellschaft nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB) sind auf Verlangen der C. Bechstein Pianofortefabrik Aktiengesellschaft aufzulösen und zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrages zu verwenden oder als Gewinn abzuführen. Die Abführung von Beträgen aus der Auflösung der vorgenannten freien Rücklagen, die vor Beginn dieses Vertrages gebildet wurden, ist ausgeschlossen.
Verlustübernahme
Verluste werden der C. Bechstein Finanzservice GmbH entsprechend den Grundsätzen des § 302 AktG von der C. Bechstein Pianofortefabrik Aktiengesellschaft ausgeglichen.
Vertragsdauer, Kündigung
Der Vertrag wird unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Hauptversammlung der C. Bechstein Pianofortefabrik Aktiengesellschaft und der Gesellschafterversammlung der C. Bechstein Finanzservice GmbH geschlossen. Er wird rückwirkend zum 1. Januar 2004 wirksam mit der Eintragung in das Handelsregister der C. Bechstein Finanzservice GmbH. Er findet erstmals Anwendung auf das Geschäftsjahr der C. Bechstein Finanzservice GmbH, welches am 1. Januar 2004 beginnt und läuft bis zum 31. Dezember 2008. Er verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn er nicht spätestens sechs Monate vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt unberührt. Als wichtiger Grund ist insbesondere die Veräußerung oder Einbringung sämtlicher oder der Mehrheit der Anteile an der C. Bechstein Finanzservice GmbH, die Verschmelzung, Spaltung oder Liquidation der C. Bechstein Finanzservice GmbH oder des C. Bechstein Pianofortefabrik Aktiengesellschaft anzusehen.
Teilnahmerecht
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien nicht später als am 18. Juni 2004 während der üblichen Geschäftszeiten bei unserer Gesellschaft, Kantstraße 17, stilwerk, 10623 Berlin oder bei der nachstehenden Bank hinterlegt haben:
ING BHF- Bank AG, Frankfurt am Main
Die Hinterlegung kann auch in der Weise erfolgen, dass die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für diese bei einer anderen Bank oder Kreditanstalt bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden.
Die Aktien können auch bei einem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank hinterlegt werden.
Erfolgt die Hinterlegung nicht bei unserer Gesellschaft, so hat die Anmeldung der Aktionäre zur Hauptversammlung in der Weise zu erfolgen, dass die Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung oder ein Doppel spätestens am dritten Tage vor der Hauptversammlung (22. Juni 2004) bei unserer Gesellschaft eingereicht wird.
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2003, der Lagebericht des Vorstands und der Bericht des Aufsichtsrats liegen in vollständiger Fassung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus.
Auf dieselbe Weise können Aktionäre auch folgende Unterlagen einsehen, die zusätzlich auch zur Einsichtnahme der Aktionäre in den Geschäftsräumen der C. Bechstein Finanzservice GmbH, Kantstraße 17, 10623 Berlin ausliegen:
?
Gewinnabführungsvertrag zwischen der C. Bechstein Pianofortefabrik Aktiengesellschaft und der C. Bechstein Finanzservice GmbH,
?
die Jahresabschlüsse und - soweit handelsrechtlich eine Pflicht zur Aufstellung besteht - die Lageberichte der C. Bechstein Pianofortefabrik Aktiengesellschaft und der C. Bechstein Finanzservice GmbH für die letzten drei Geschäftsjahre sowie
?
den nach § 293a AktG erstatteten gemeinsamen Bericht des Vorstands der C. Bechstein Pianofortefabrik Aktiengesellschaft und der Geschäftsführung der C. Bechstein Finanzservice GmbH.
Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenfrei eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen, die auch in der Hauptversammlung ausliegen werden.
Anträge und Anfragen von Aktionären sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:
C. Bechstein Pianofortefabrik AG, Kantstraße 17, stilwerk, 10623 Berlin, Telefax (030) 315 15 247.
Anträge von Aktionären, einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung werden unverzüglich im Internet unter www.bechstein.de zugänglich gemacht, wenn der Aktionär spätestens bis zum Freitag, dem 11. Juni 2004, 24.00 Uhr, der Gesellschaft einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung an die oben hierfür mitgeteilte Adresse übersandt hat und die weiteren Voraussetzungen vorliegen.
Berlin, im Mai 2004
C. Bechstein Pianofortefabrik Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Berlin
- Wertpapierkenn-Nummer 519800 -
- ISIN DE 0005198006 -
Einladung zur Hauptversammlung
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit eingeladen zu der am Freitag, dem 25. Juni 2004, um 10.30 Uhr im C. Bechstein Centrum im stilwerk, Kantstraße 17, 10623 Berlin stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2003, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrates.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2003 in Höhe von EUR 1.424.264,33 wie folgt zu verwenden:
(a) Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,30 je auf den Inhaber lautende Stückaktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 3,00 auf das dividendenberechtigte Kapital:
EUR 385.842,30
(b) Einstellung in Gewinnrücklage
EUR 1.038.422,03
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2003 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2003 einschließlich der im Geschäftsjahr 2003 ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieder Entlastung zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2004
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young AG, Stuttgart, Niederlassung Berlin, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2004 zu bestellen.
6. Beschlussfassung über die Zustimmung zum Gewinnabführungsvertrag zwischen der C. Bechstein Pianofortefabrik Aktiengesellschaft und der C. Bechstein Finanzservice GmbH
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem abgeschlossenen Gewinnabführungsvertrag zwischen der C. Bechstein Pianofortefabrik Aktiengesellschaft und ihrer hundertprozentigen Tochtergesellschaft C. Bechstein Finanzservice GmbH zuzustimmen.
Der wesentliche Inhalt des Gewinnabführungsvertrages lautet wie folgt:
Gewinnabführung
Die C. Bechstein Finanzservice GmbH verpflichtet sich, beginnend mit dem Jahr 2004, ihren gesamten Gewinn an die C. Bechstein Pianofortefabrik Aktiengesellschaft abzuführen. Rücklagen dürfen nur mit Zustimmung der C. Bechstein Pianofortefabrik Aktiengesellschaft gebildet werden. Die Gewinnermittlung erfolgt nach handelsrechtlichen Vorschriften.
Während der Dauer des Vertrages gebildete freie Rücklagen (andere Gewinnrücklagen im Sinne des § 272 Abs. 3 HGB sowie Kapitalrücklagen aus Zahlungen der C. Bechstein Pianofortefabrik Aktiengesellschaft nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB) sind auf Verlangen der C. Bechstein Pianofortefabrik Aktiengesellschaft aufzulösen und zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrages zu verwenden oder als Gewinn abzuführen. Die Abführung von Beträgen aus der Auflösung der vorgenannten freien Rücklagen, die vor Beginn dieses Vertrages gebildet wurden, ist ausgeschlossen.
Verlustübernahme
Verluste werden der C. Bechstein Finanzservice GmbH entsprechend den Grundsätzen des § 302 AktG von der C. Bechstein Pianofortefabrik Aktiengesellschaft ausgeglichen.
Vertragsdauer, Kündigung
Der Vertrag wird unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Hauptversammlung der C. Bechstein Pianofortefabrik Aktiengesellschaft und der Gesellschafterversammlung der C. Bechstein Finanzservice GmbH geschlossen. Er wird rückwirkend zum 1. Januar 2004 wirksam mit der Eintragung in das Handelsregister der C. Bechstein Finanzservice GmbH. Er findet erstmals Anwendung auf das Geschäftsjahr der C. Bechstein Finanzservice GmbH, welches am 1. Januar 2004 beginnt und läuft bis zum 31. Dezember 2008. Er verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn er nicht spätestens sechs Monate vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt unberührt. Als wichtiger Grund ist insbesondere die Veräußerung oder Einbringung sämtlicher oder der Mehrheit der Anteile an der C. Bechstein Finanzservice GmbH, die Verschmelzung, Spaltung oder Liquidation der C. Bechstein Finanzservice GmbH oder des C. Bechstein Pianofortefabrik Aktiengesellschaft anzusehen.
Teilnahmerecht
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien nicht später als am 18. Juni 2004 während der üblichen Geschäftszeiten bei unserer Gesellschaft, Kantstraße 17, stilwerk, 10623 Berlin oder bei der nachstehenden Bank hinterlegt haben:
ING BHF- Bank AG, Frankfurt am Main
Die Hinterlegung kann auch in der Weise erfolgen, dass die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für diese bei einer anderen Bank oder Kreditanstalt bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden.
Die Aktien können auch bei einem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank hinterlegt werden.
Erfolgt die Hinterlegung nicht bei unserer Gesellschaft, so hat die Anmeldung der Aktionäre zur Hauptversammlung in der Weise zu erfolgen, dass die Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung oder ein Doppel spätestens am dritten Tage vor der Hauptversammlung (22. Juni 2004) bei unserer Gesellschaft eingereicht wird.
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2003, der Lagebericht des Vorstands und der Bericht des Aufsichtsrats liegen in vollständiger Fassung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus.
Auf dieselbe Weise können Aktionäre auch folgende Unterlagen einsehen, die zusätzlich auch zur Einsichtnahme der Aktionäre in den Geschäftsräumen der C. Bechstein Finanzservice GmbH, Kantstraße 17, 10623 Berlin ausliegen:
?
Gewinnabführungsvertrag zwischen der C. Bechstein Pianofortefabrik Aktiengesellschaft und der C. Bechstein Finanzservice GmbH,
?
die Jahresabschlüsse und - soweit handelsrechtlich eine Pflicht zur Aufstellung besteht - die Lageberichte der C. Bechstein Pianofortefabrik Aktiengesellschaft und der C. Bechstein Finanzservice GmbH für die letzten drei Geschäftsjahre sowie
?
den nach § 293a AktG erstatteten gemeinsamen Bericht des Vorstands der C. Bechstein Pianofortefabrik Aktiengesellschaft und der Geschäftsführung der C. Bechstein Finanzservice GmbH.
Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenfrei eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen, die auch in der Hauptversammlung ausliegen werden.
Anträge und Anfragen von Aktionären sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:
C. Bechstein Pianofortefabrik AG, Kantstraße 17, stilwerk, 10623 Berlin, Telefax (030) 315 15 247.
Anträge von Aktionären, einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung werden unverzüglich im Internet unter www.bechstein.de zugänglich gemacht, wenn der Aktionär spätestens bis zum Freitag, dem 11. Juni 2004, 24.00 Uhr, der Gesellschaft einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung an die oben hierfür mitgeteilte Adresse übersandt hat und die weiteren Voraussetzungen vorliegen.
Berlin, im Mai 2004
C. Bechstein Pianofortefabrik Aktiengesellschaft
Der Vorstand