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14.11.2003: Verwaltungsgericht weist erneut Pfandpflicht-Klage zurück

Das Verwaltungsgericht Berlin habe einen Antrag des Dosenherstellers Ball Packaging auf Aussetzung der Pfandpflicht zurückgewiesen, heißt es in einer Meldung aus dem Bundesumweltministerium. Das Ministerium sieht damit das Dosenpfand zum wiederholten Male bestätigt. Das Verwaltungsgericht habe in seinem Beschluss (vom 12. November 2003) ausdrücklich dargelegt, dass das durch die Europäische Kommission eröffnete Vertragsverletzungsverfahren keine Auswirkung auf die Geltung der Pfandpflicht habe.

Das Vorgehen der Kommission gebe keinen Anlass für ein Aussetzen der Pfandpflicht, habe das Verwaltungsgericht die Abweisung begründet. Die Verletzung europäischen Rechts durch die Pfandpflicht sei ebenfalls verneint worden. Die Kammer hatte nach Darstellung des Ministeriums auch Zweifel daran, dass die Warenverkehrsfreiheit berührt sei. Das Dosenpfand sei durch zwingende gemeinschaftsrechtliche Belange des Umweltschutzes gerechtfertigt. Zu verfassungsrechtlichen Bedenken im Zusammenhang mit der Pfandpflicht hieß es, der Dosenhersteller werde keineswegs in seiner Berufsfreiheit verletzt.
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