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14.7.2005: Neues Energiewirtschaftsrecht tritt in Kraft - Aufsicht ?ber die Stromnetze durch "Bundesnetzagentur"
Das Zweite Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts ist am gestrigen Mittwoch in Kraft getreten. Das gab das Bundeswirtschaftsministerium bekannt. Als Kernelement enthalte das Gesetz Vorgaben zur Regulierung und Entflechtung der Energieversorgungsnetze, hie? es. Damit w?rden zugleich Richtlinien der Europ?ischen Union für diesen Bereich umgesetzt.
Das Gesetz sei dar?ber hinaus die Grundlage für vier vom Bundeskabinett verabschiedete Verordnungen zum Netzzugang und zu den Netzentgelten für Strom und Gas. Die Verordnungen regeln laut der Meldung detailliert die wichtigsten Aufgabenfelder der neuen "Bundesnetzagentur" und bisherigen "Regulierungsbeh?rde für Telekommunikation und Post", die jetzt auch die Aufsicht ?ber die Stromnetze wahrnehmen soll. Die Aufsicht der Regulierungsbeh?rden werde eine ?berm??ige Anhebung der Netzentgelte durch Marktteilnehmer verhindern, so das Bundesministerium.
Das Gesetz sei dar?ber hinaus die Grundlage für vier vom Bundeskabinett verabschiedete Verordnungen zum Netzzugang und zu den Netzentgelten für Strom und Gas. Die Verordnungen regeln laut der Meldung detailliert die wichtigsten Aufgabenfelder der neuen "Bundesnetzagentur" und bisherigen "Regulierungsbeh?rde für Telekommunikation und Post", die jetzt auch die Aufsicht ?ber die Stromnetze wahrnehmen soll. Die Aufsicht der Regulierungsbeh?rden werde eine ?berm??ige Anhebung der Netzentgelte durch Marktteilnehmer verhindern, so das Bundesministerium.