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15.11.2005: Meldung: Wal-Mart: Entscheidung des Landesarbeitsgerichts D?sseldorf zum Ethikleitfaden
Wal-Mart: "Inkrafttreten des gesamten Ethikleitfadens bleibt unser Ziel"
14.11.2005 - 17:15 Uhr, Wal-Mart Germany GmbH & Co. KG
Wuppertal / D?sseldorf
Landesarbeitsgericht D?sseldorf entscheidet auf Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats hinsichtlich anonymer Unternehmenshotline für Mitarbeiter
3 von 27 Punkten des Ethikleitfadens zum Umgang mit Korruption und sexueller Bel?stigung am Arbeitsplatz bleiben mitbestimmungspflichtig
Mit Bedauern reagiert Wal-Mart Germany auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes in D?sseldorf, Teile des weltweiten Ethikleitfadens des Unternehmens unter den Vorbehalt einer Zustimmung durch den Betriebsrat zu stellen. "Diese Ma?nahmen sollen unsere Mitarbeiter gezielt gegen Einflussnahme, Korruption oder sexuelle Bel?stigung am Arbeitsplatz sch?tzen", erl?uterte Dr. Gregor Sobotta, Personalchef von Wal-Mart Germany, nach der Entscheidung. "Wir werden nun erneut das Gespr?ch mit dem Betriebsrat suchen, um offensichtliche Missverst?ndnisse und Bef?rchtungen auszur?umen und zu einvernehmlichen Regelungen zum Schutz unserer Mitarbeiter zu kommen." Wal-Mart beh?lt sich au?erdem vor, gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichtes Rechtsbeschwerde vor dem Bundesarbeitsgericht einzulegen. "Wir warten zun?chst die schriftliche Begr?ndung ab", erkl?rte Sobotta.
Das Landesarbeitsgericht best?tigte heute in Teilen einen Beschluss des Arbeitsgerichtes Wuppertal vom 15. Juni 2005, in dem das Wuppertaler Gericht 7 der 27 Punkte des weltweiten Ethikleitfadens als mitbestimmungspflichtig erkl?rt hatte. Der Betriebsrat hatte kritisiert, dass der gesamte Leitfaden unter die Mitbestimmung f?llt und deshalb nur in Abstimmung mit dem Betriebsrat in Kraft treten k?nne. Das Gericht hatte dies in erster Instanz zur?ck gewiesen und sieben Punkte unter den Mitbestimmungsvorbehalt gestellt. Dagegen hatte Wal-Mart Beschwerde eingelegt. Im heutigen Beschluss wurden zu Gunsten des Unternehmens weitere Punkte als nicht mitbestimmungspflichtig erkl?rt.
Mitbestimmungspflichtig sind auch nach dem Beschluss des Landesarbeitsgerichtes, neben der "anonymen Hotline", die Punkte "Annahme von Geschenken und Zuwendungen" sowie "Bel?stigung und unangemessenes Verhalten". Mit den betroffenen Abschnitten will Wal-Mart weltweit insbesondere die Gefahr von Korruption und von sexuellen ?bergriffen am Arbeitsplatz reduzieren und die Transparenz im Unternehmen erh?hen.
So wird in dem Leitfaden die Annahme von Geschenken von Lieferanten nach dem Vorbild im ?ffentlichen Dienst grunds?tzlich verboten. Bel?stigungen wie sexuelle Ann?herungen, Bemerkungen ?ber K?rper oder sexuelle Aktivit?ten einer Person, das zur Schau stellen sexuell suggestiver Bilder oder unangemessenes Anfassen werden insbesondere zum Schutz der weiblichen Mitarbeiter bei Wal-Mart ausdr?cklich untersagt. Selbstverst?ndlich erlaubte private Beziehungen werden in dem Leitfaden zum Schutz der Mitarbeiter geregelt. So soll kein Mitarbeiter Nachteile haben, weil eine Liebesbeziehung zwischen einem Vorgesetzten und einem Mitarbeiter besteht. Bilden ein Vorgesetzter und ein Mitarbeiter ein Liebespaar, will Wal-Mart Probleme am Arbeitsplatz durch den Wechsel eines der Beteiligten in eine andere Abteilung l?sen. "Diese Regelungen soll dem Schutz unserer Mitarbeiter dienen", hob Sobotta hervor.
Schlie?lich hatte sich der Betriebsrat auch gegen die Einf?hrung der anonymen Hotline gewandt, ?ber die Mitarbeiter etwa F?lle von Korruption, Bestechung, Manipulationen oder sexuelle ?bergriffe melden k?nnen, ohne berufliche Nachteile bef?rchten zu m?ssen. "Wir versichern ausdr?cklich, dass alle Informationen anonym behandelt werden und es für die Mitarbeiter keine beruflichen Nachteile geben wird", unterstreicht Sobotta. "Selbstverst?ndlich wird auch jeder Vorwurf sehr genau ?berpr?ft." Dennoch schloss sich das Gericht den Bedenken des Betriebsrates an und stellte die Einrichtung der Hotline unter den Vorbehalt der Zustimmung der Arbeitnehmervertretung.
Das Gericht kritisierte des Punkt "Einschr?nkung von Liebesbeziehungen".
Dazu Sobotta: "Es ist Wal-Mart nie um einen Eingriff in das Pers?nlichkeitsrecht gegangen, sondern um den Schutz vor sexuellen Bel?stigungen oder um die Vermeidung von Vor- oder Nachteilen für die Mitarbeiter aufgrund von Liebenbeziehungen zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern. Sollten einzelne Bestimmungen im Wortlaut gegen geltende Gesetze versto?en, so werden wir diese ab?ndern."
Hintergrund des weltweiten Ethikleitfadens sind der 2002 in den USA in Kraft getretene Sarbanes Oxley Act und die Verpflichtung der New Yorker B?rse, dass alle dort gelisteten Unternehmen einen "Code of business conduct and ethics" einf?hren m?ssen. Dieser gilt auch in allen Auslandsgesellschaften, allerdings mit der Einschr?nkung, dass nationale Gesetze beachtet werden. Anlass für den Sarbanes Oxley Act und die versch?rften Anforderungen der New York Stock Exchange waren die Bilanzskandale von Unternehmen wie Worldcom und Enron. Der Kodex soll unter anderem die Transparenz im Unternehmen st?rken und Kontrollverfahren definieren. Dazu geh?rt auch die Verpflichtung, eine Stelle einzurichten, bei der Mitarbeiter anonym Verst??e und ?bergriffe melden k?nnen. Zahlreiche amerikanische, aber auch deutsche Unternehmen haben solche Kontaktm?glichkeiten inzwischen eingerichtet ("Whistleblowing"), darunter die Deutsche Bahn, die beispielsweise dadurch Bestechungsf?lle bei Bauma?nahmen aufdecken konnte.
Originaltext: Wal-Mart Germany GmbH & Co. KG
Pressekontakt:
Susanne Mueller, Leiterin Unternehmenskommunikation/Presse
Friedrich-Engels-Allee 28, 42103 Wuppertal
Telefon 0202/28 29-1238, Fax 0202/28 29-1421
E-Mail: [email protected]
14.11.2005 - 17:15 Uhr, Wal-Mart Germany GmbH & Co. KG
Wuppertal / D?sseldorf
Landesarbeitsgericht D?sseldorf entscheidet auf Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats hinsichtlich anonymer Unternehmenshotline für Mitarbeiter
3 von 27 Punkten des Ethikleitfadens zum Umgang mit Korruption und sexueller Bel?stigung am Arbeitsplatz bleiben mitbestimmungspflichtig
Mit Bedauern reagiert Wal-Mart Germany auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes in D?sseldorf, Teile des weltweiten Ethikleitfadens des Unternehmens unter den Vorbehalt einer Zustimmung durch den Betriebsrat zu stellen. "Diese Ma?nahmen sollen unsere Mitarbeiter gezielt gegen Einflussnahme, Korruption oder sexuelle Bel?stigung am Arbeitsplatz sch?tzen", erl?uterte Dr. Gregor Sobotta, Personalchef von Wal-Mart Germany, nach der Entscheidung. "Wir werden nun erneut das Gespr?ch mit dem Betriebsrat suchen, um offensichtliche Missverst?ndnisse und Bef?rchtungen auszur?umen und zu einvernehmlichen Regelungen zum Schutz unserer Mitarbeiter zu kommen." Wal-Mart beh?lt sich au?erdem vor, gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichtes Rechtsbeschwerde vor dem Bundesarbeitsgericht einzulegen. "Wir warten zun?chst die schriftliche Begr?ndung ab", erkl?rte Sobotta.
Das Landesarbeitsgericht best?tigte heute in Teilen einen Beschluss des Arbeitsgerichtes Wuppertal vom 15. Juni 2005, in dem das Wuppertaler Gericht 7 der 27 Punkte des weltweiten Ethikleitfadens als mitbestimmungspflichtig erkl?rt hatte. Der Betriebsrat hatte kritisiert, dass der gesamte Leitfaden unter die Mitbestimmung f?llt und deshalb nur in Abstimmung mit dem Betriebsrat in Kraft treten k?nne. Das Gericht hatte dies in erster Instanz zur?ck gewiesen und sieben Punkte unter den Mitbestimmungsvorbehalt gestellt. Dagegen hatte Wal-Mart Beschwerde eingelegt. Im heutigen Beschluss wurden zu Gunsten des Unternehmens weitere Punkte als nicht mitbestimmungspflichtig erkl?rt.
Mitbestimmungspflichtig sind auch nach dem Beschluss des Landesarbeitsgerichtes, neben der "anonymen Hotline", die Punkte "Annahme von Geschenken und Zuwendungen" sowie "Bel?stigung und unangemessenes Verhalten". Mit den betroffenen Abschnitten will Wal-Mart weltweit insbesondere die Gefahr von Korruption und von sexuellen ?bergriffen am Arbeitsplatz reduzieren und die Transparenz im Unternehmen erh?hen.
So wird in dem Leitfaden die Annahme von Geschenken von Lieferanten nach dem Vorbild im ?ffentlichen Dienst grunds?tzlich verboten. Bel?stigungen wie sexuelle Ann?herungen, Bemerkungen ?ber K?rper oder sexuelle Aktivit?ten einer Person, das zur Schau stellen sexuell suggestiver Bilder oder unangemessenes Anfassen werden insbesondere zum Schutz der weiblichen Mitarbeiter bei Wal-Mart ausdr?cklich untersagt. Selbstverst?ndlich erlaubte private Beziehungen werden in dem Leitfaden zum Schutz der Mitarbeiter geregelt. So soll kein Mitarbeiter Nachteile haben, weil eine Liebesbeziehung zwischen einem Vorgesetzten und einem Mitarbeiter besteht. Bilden ein Vorgesetzter und ein Mitarbeiter ein Liebespaar, will Wal-Mart Probleme am Arbeitsplatz durch den Wechsel eines der Beteiligten in eine andere Abteilung l?sen. "Diese Regelungen soll dem Schutz unserer Mitarbeiter dienen", hob Sobotta hervor.
Schlie?lich hatte sich der Betriebsrat auch gegen die Einf?hrung der anonymen Hotline gewandt, ?ber die Mitarbeiter etwa F?lle von Korruption, Bestechung, Manipulationen oder sexuelle ?bergriffe melden k?nnen, ohne berufliche Nachteile bef?rchten zu m?ssen. "Wir versichern ausdr?cklich, dass alle Informationen anonym behandelt werden und es für die Mitarbeiter keine beruflichen Nachteile geben wird", unterstreicht Sobotta. "Selbstverst?ndlich wird auch jeder Vorwurf sehr genau ?berpr?ft." Dennoch schloss sich das Gericht den Bedenken des Betriebsrates an und stellte die Einrichtung der Hotline unter den Vorbehalt der Zustimmung der Arbeitnehmervertretung.
Das Gericht kritisierte des Punkt "Einschr?nkung von Liebesbeziehungen".
Dazu Sobotta: "Es ist Wal-Mart nie um einen Eingriff in das Pers?nlichkeitsrecht gegangen, sondern um den Schutz vor sexuellen Bel?stigungen oder um die Vermeidung von Vor- oder Nachteilen für die Mitarbeiter aufgrund von Liebenbeziehungen zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern. Sollten einzelne Bestimmungen im Wortlaut gegen geltende Gesetze versto?en, so werden wir diese ab?ndern."
Hintergrund des weltweiten Ethikleitfadens sind der 2002 in den USA in Kraft getretene Sarbanes Oxley Act und die Verpflichtung der New Yorker B?rse, dass alle dort gelisteten Unternehmen einen "Code of business conduct and ethics" einf?hren m?ssen. Dieser gilt auch in allen Auslandsgesellschaften, allerdings mit der Einschr?nkung, dass nationale Gesetze beachtet werden. Anlass für den Sarbanes Oxley Act und die versch?rften Anforderungen der New York Stock Exchange waren die Bilanzskandale von Unternehmen wie Worldcom und Enron. Der Kodex soll unter anderem die Transparenz im Unternehmen st?rken und Kontrollverfahren definieren. Dazu geh?rt auch die Verpflichtung, eine Stelle einzurichten, bei der Mitarbeiter anonym Verst??e und ?bergriffe melden k?nnen. Zahlreiche amerikanische, aber auch deutsche Unternehmen haben solche Kontaktm?glichkeiten inzwischen eingerichtet ("Whistleblowing"), darunter die Deutsche Bahn, die beispielsweise dadurch Bestechungsf?lle bei Bauma?nahmen aufdecken konnte.
Originaltext: Wal-Mart Germany GmbH & Co. KG
Pressekontakt:
Susanne Mueller, Leiterin Unternehmenskommunikation/Presse
Friedrich-Engels-Allee 28, 42103 Wuppertal
Telefon 0202/28 29-1238, Fax 0202/28 29-1421
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