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15.9.2003: Ab Juli 2004 soll der Strom- und Gasmarkt staatlich reguliert werden
Ab Juli 2004 soll der Wettbewerb auf dem deutschen Strom- und Gasmarkt reguliert werden. Dies geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung (15/1510) hervor. Die staatliche Regulierungsbehörde solle für mehr Wettbewerb unter den Anbietern sorgen. Dazu solle sie die Netzanschlussbedingungen und den Netzzugang festlegen. Außerdem müsse sie die Höhe der Nutzungsentgelte bestimmen.
Laut Regierung hatten die zuvor in Deutschland geltenden Verbändevereinbarungen den Wettbewerb stark beeinträchtigt. Diskriminierende Netzzugangsbedingungen, die von den Marktteilnehmern selbst festgelegt wurden, hätten die kleineren Anbieter vom Markt verdrängt. So habe sich die Zahl der Stromanbieter von einst acht Verbundunternehmen auf vier große Energieversorgungsunternehmen reduziert. Diese stellten derzeit 81 Prozent des deutschen Strombedarfs bereit. Auf dem Gasmarkt seien bereits alle Neuanbieter wieder vom Markt verschwunden.
Laut Regierung hatten die zuvor in Deutschland geltenden Verbändevereinbarungen den Wettbewerb stark beeinträchtigt. Diskriminierende Netzzugangsbedingungen, die von den Marktteilnehmern selbst festgelegt wurden, hätten die kleineren Anbieter vom Markt verdrängt. So habe sich die Zahl der Stromanbieter von einst acht Verbundunternehmen auf vier große Energieversorgungsunternehmen reduziert. Diese stellten derzeit 81 Prozent des deutschen Strombedarfs bereit. Auf dem Gasmarkt seien bereits alle Neuanbieter wieder vom Markt verschwunden.