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15.9.2003: Trittin zieht Zwischenbilanz zum Dosenpfand
Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat eine Zwischenbilanz zur Wirkung des seit dem 1. Januar 2003 erhobenen Dosenpfands gezogen. Daten der Gesellschaft für Konsumforschung zeigten einen Zuwachs der Mehrwegverpackungen um neun Prozentpunkte im ersten Halbjahr 2003, so Trittin. Das Pfand zeige also die erwartete Lenkungswirkung. Seit Einführung des Pflichtpfandes seien 14000 neue Arbeitsplätze in der mittelständischen, arbeitsintensiven Mehrwegbranche entstanden, das habe eine Erhebung der Freien Universität Berlin ergeben.
Laut Trittin gilt ab dem 1. Oktober: Wer Einweg verkauft, muss Einweg zurücknehmen. Der Handel dürfe sich seiner gesetzlichen Verpflichtung nicht entziehen, außerdem hätten die Unternehmen durch die seit dem 1. Januar 2003 andauernde Übergangsregelung rund 400 Mio. Euro Pfandgelder eingenommen, die bis heute nicht an die Verbraucher zurückgeflossen seien.
Aktuell gehe er davon aus, dass mehrere Systemanbieter für Rücknahmesysteme antreten würden, berichtet der Bundesumweltminister. Er begrüße den Wettbewerb, gebe aber zu bedenken, dass die Systeme nach Vorgabe der Verpackungsverordnung kompatibel sein müssten.
Die Bundesregierung beabsichtige, mit einer Novelle der Verpackungsverordnung die Pfandpflicht zu begrenzen und zu vereinfachen, so Trittin weiter. Die Novelle ziele darauf, ökologisch vorteilhafte Kartonverpackungen und Wein von der Pfandpflicht auszunehmen. Die Pfandpflicht werde künftig an der Verpackung festgemacht und nicht am Inhalt. Allerdings sei die Zustimmung des von der Union beherrschten Bundesrates erforderlich.
Laut Trittin gilt ab dem 1. Oktober: Wer Einweg verkauft, muss Einweg zurücknehmen. Der Handel dürfe sich seiner gesetzlichen Verpflichtung nicht entziehen, außerdem hätten die Unternehmen durch die seit dem 1. Januar 2003 andauernde Übergangsregelung rund 400 Mio. Euro Pfandgelder eingenommen, die bis heute nicht an die Verbraucher zurückgeflossen seien.
Aktuell gehe er davon aus, dass mehrere Systemanbieter für Rücknahmesysteme antreten würden, berichtet der Bundesumweltminister. Er begrüße den Wettbewerb, gebe aber zu bedenken, dass die Systeme nach Vorgabe der Verpackungsverordnung kompatibel sein müssten.
Die Bundesregierung beabsichtige, mit einer Novelle der Verpackungsverordnung die Pfandpflicht zu begrenzen und zu vereinfachen, so Trittin weiter. Die Novelle ziele darauf, ökologisch vorteilhafte Kartonverpackungen und Wein von der Pfandpflicht auszunehmen. Die Pfandpflicht werde künftig an der Verpackung festgemacht und nicht am Inhalt. Allerdings sei die Zustimmung des von der Union beherrschten Bundesrates erforderlich.