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15.9.2005: Gesetzes?nderung: Mehr Transparenz in der Altersvorsorge - neue Anreize für nachhaltiges Investment?
Neben Pensionsfonds m?ssen ab sofort auch Pensionskassen und betriebliche Direktversicherungen offen legen, ob und wie sie ?kologische und soziale Kriterien bei der Kapitalanlage ber?cksichtigen. Die entsprechende ?nderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) ist am 29. August in Kraft getreten. Als "guten Schritt nach vorne für nachhaltiges Investment in der betrieblichen Altersvorsorge" bezeichnet Walter Kahlenborn, Gesch?ftsf?hrer des Forums Nachhaltige Geldanlage, die aktuelle Gesetzes?nderung. Dass diese Entwicklung für die Anbieter betrieblicher Altersvorsorgeprodukte keine wirtschaftlichen Nachteile mit sich bringe, zeigten die Erfahrungen aus anderen europ?ischen L?ndern wie dem Vereinigten K?nigreich, Frankreich, Belgien oder ?sterreich. Bereits seit dem Jahre 2001 gilt in Deutschland eine ethische, soziale und ?kologische Berichtspflicht für Pensionsfonds. Zu begr??en ist laut Kahlenborn auch, dass die Verbraucher k?nftig noch vor dem Vertragsabschluss ?ber die ethischen, sozialen und ?kologischen Anlageziele informiert werden m?ssen.