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1.6.2004: Meldung: Fresenius Medical Care AG: Dividendenausschüttung
Fresenius Medical Care
Aktiengesellschaft
Hof an der Saale
- ISIN: DE 0005785802 // Wertpapier-Kenn-Nr. 578 580 -
- ISIN: DE 0005785836 // Wertpapier-Kenn-Nr. 578 583 -
- ISIN: DE 000A0AHS96 // Wertpapier-Kenn-Nr. A0AHS9 -
- ISIN: US 3580291066 // ADR - KennNr. (American Depositary Receipt): 879 529 -
- ISIN: US 3580292056 // ADR - KennNr. (American Depositary Receipt): 903 780 -
Dividendenbekanntmachung
In der ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 27. Mai 2004 wurde beschlossen, auf das für das Geschäftsjahr 2003 dividendenberechtigte Grundkapital vom 31. Dezember 2003 in Höhe von € 246.307.786,24, folgende Dividenden auszuschütten:
eine Dividende von € 1,02 je Stammaktie auf das dividendenberechtigte Grundkapital der Stammaktien in Höhe von € 179.200.000,00
und
eine Dividende von € 1,08 je Vorzugsaktie auf das dividendenberechtigte Grundkapital der Vorzugsaktien in Höhe von € 67.107.786,24.
Da keine effektiven Aktienurkunden ausgegeben sind, wird die Auszahlung der Dividende ab 28. Mai 2004 durch die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, über die Depotbanken unter Abzug von 20% Kapitalertragsteuer und 5,5% Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (insgesamt 21,10%) erfolgen.
Die Kapitalertragsteuer wird bei inländischen, nicht von der Steuer befreiten Aktionären gegen Vorlage der vom depotführenden Kreditinstitut auszustellenden Steuerbescheinigung auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer angerechnet. Gleichzeitig wird der einbehaltene Solidaritätszuschlag auf den bei der Veranlagung zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer festgesetzten, Solidaritätszuschlag angerechnet.
Der Abzug der Kapitalertragsteuer sowie des Solidaritätszuschlages entfällt bei solchen Aktionären, die ihrer Depotbank eine "Nicht-Veranlagungsbescheinigung" des für sie zuständigen Finanzamtes eingereicht haben. Das gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen "Freistellungsauftrag" eingereicht haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.
Die Besteuerung der Dividende erfolgt bei inländischen Aktionären nach den Vorschriften des Einkommenssteuergesetzes (Halbeinkünfteverfahren) bzw. Körperschaftssteuergesetz.
Hof an der Saale, im Mai 2004
Fresenius Medical Care
Aktiengesellschaft
Aktiengesellschaft
Hof an der Saale
- ISIN: DE 0005785802 // Wertpapier-Kenn-Nr. 578 580 -
- ISIN: DE 0005785836 // Wertpapier-Kenn-Nr. 578 583 -
- ISIN: DE 000A0AHS96 // Wertpapier-Kenn-Nr. A0AHS9 -
- ISIN: US 3580291066 // ADR - KennNr. (American Depositary Receipt): 879 529 -
- ISIN: US 3580292056 // ADR - KennNr. (American Depositary Receipt): 903 780 -
Dividendenbekanntmachung
In der ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 27. Mai 2004 wurde beschlossen, auf das für das Geschäftsjahr 2003 dividendenberechtigte Grundkapital vom 31. Dezember 2003 in Höhe von € 246.307.786,24, folgende Dividenden auszuschütten:
eine Dividende von € 1,02 je Stammaktie auf das dividendenberechtigte Grundkapital der Stammaktien in Höhe von € 179.200.000,00
und
eine Dividende von € 1,08 je Vorzugsaktie auf das dividendenberechtigte Grundkapital der Vorzugsaktien in Höhe von € 67.107.786,24.
Da keine effektiven Aktienurkunden ausgegeben sind, wird die Auszahlung der Dividende ab 28. Mai 2004 durch die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, über die Depotbanken unter Abzug von 20% Kapitalertragsteuer und 5,5% Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (insgesamt 21,10%) erfolgen.
Die Kapitalertragsteuer wird bei inländischen, nicht von der Steuer befreiten Aktionären gegen Vorlage der vom depotführenden Kreditinstitut auszustellenden Steuerbescheinigung auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer angerechnet. Gleichzeitig wird der einbehaltene Solidaritätszuschlag auf den bei der Veranlagung zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer festgesetzten, Solidaritätszuschlag angerechnet.
Der Abzug der Kapitalertragsteuer sowie des Solidaritätszuschlages entfällt bei solchen Aktionären, die ihrer Depotbank eine "Nicht-Veranlagungsbescheinigung" des für sie zuständigen Finanzamtes eingereicht haben. Das gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen "Freistellungsauftrag" eingereicht haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.
Die Besteuerung der Dividende erfolgt bei inländischen Aktionären nach den Vorschriften des Einkommenssteuergesetzes (Halbeinkünfteverfahren) bzw. Körperschaftssteuergesetz.
Hof an der Saale, im Mai 2004
Fresenius Medical Care
Aktiengesellschaft