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1.6.2005: Verwaltungsgericht W?rzburg weist Klage eine Gemeinde gegen Windr?der der Nachbargemeinde ab - keine "wehrf?higen Rechte"
Das Verwaltungsgericht W?rzburg hat die Klage einer Gemeinde gegen den Bau von Windr?dern in der Nachbargemeinde abgewiesen. Das berichtete das Berliner Anwaltsb?ro Ga?ner, Groth, Siederer & Coll.. Die Klage richtete sich den Angaben zufolge gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung von drei Windkraftanlagen, das Urteil sei Anfang M?rz ergangen (Az. W 4 K 04.0735).
Das Urteil habe Bedeutung für die zunehmende Anzahl von Rechtsstreitigkeiten zwischen Windenergieanlagenbetreibern und Nachbargemeinden, hie? es weiter. Die Gemeinde habe sich zur Begr?ndung ihrer Klage darauf berufen, dass die Windenergieanlagen in unmittelbarer N?he der Gemeindegrenze "Belastungen für das Landschaftsbild in einem nicht mehr ertr?glichen Ma?e verst?rken" w?rden. Die Bem?hungen um eine Ankurbelung des Tourismus w?rden "durch die optische sowie akustische Verunreinigung des wundersch?nen Naturgebietes durch die Windr?der praktisch konterkariert, weil eine gro?fl?chige Verl?rmung und Verschattung des ortsnahen Bereiches eintreten werde und dieser Bereich als Naherholungsraum sp?rbar entwertet" werde. Dar?ber hinaus sei das Vorhaben geeignet, erhebliche Bel?stigungen für die Nachbarschaft und die Allgemeinheit hervorzurufen. Ferner f?hre die Genehmigung der Anlagen zu einer mittelbaren Beeintr?chtigung der k?nftigen Entwicklungsm?glichkeiten der Gemeinde und somit zu einem Eingriff in ihre gesch?tzte Planungshoheit.
Das W?rzburger Gericht hat den Anspruch der Gemeinde zur?ck gewiesen; es k?nnten weder Belange des Natur- und Landschaftsschutzes geltend gemacht werden noch k?nne sich die Kl?gerin auf eine etwaige St?rung des Landschaftsbildes berufen. Insoweit handele es sich um keine "wehrf?higen Rechte" der Gemeinde selbst, die dieser einen eigenen Abwehranspruch gegen ein bestimmtes Vorhaben vermitteln k?nnten.
Bild: Windkraftanlagen / Quelle: Frei
Das Urteil habe Bedeutung für die zunehmende Anzahl von Rechtsstreitigkeiten zwischen Windenergieanlagenbetreibern und Nachbargemeinden, hie? es weiter. Die Gemeinde habe sich zur Begr?ndung ihrer Klage darauf berufen, dass die Windenergieanlagen in unmittelbarer N?he der Gemeindegrenze "Belastungen für das Landschaftsbild in einem nicht mehr ertr?glichen Ma?e verst?rken" w?rden. Die Bem?hungen um eine Ankurbelung des Tourismus w?rden "durch die optische sowie akustische Verunreinigung des wundersch?nen Naturgebietes durch die Windr?der praktisch konterkariert, weil eine gro?fl?chige Verl?rmung und Verschattung des ortsnahen Bereiches eintreten werde und dieser Bereich als Naherholungsraum sp?rbar entwertet" werde. Dar?ber hinaus sei das Vorhaben geeignet, erhebliche Bel?stigungen für die Nachbarschaft und die Allgemeinheit hervorzurufen. Ferner f?hre die Genehmigung der Anlagen zu einer mittelbaren Beeintr?chtigung der k?nftigen Entwicklungsm?glichkeiten der Gemeinde und somit zu einem Eingriff in ihre gesch?tzte Planungshoheit.
Das W?rzburger Gericht hat den Anspruch der Gemeinde zur?ck gewiesen; es k?nnten weder Belange des Natur- und Landschaftsschutzes geltend gemacht werden noch k?nne sich die Kl?gerin auf eine etwaige St?rung des Landschaftsbildes berufen. Insoweit handele es sich um keine "wehrf?higen Rechte" der Gemeinde selbst, die dieser einen eigenen Abwehranspruch gegen ein bestimmtes Vorhaben vermitteln k?nnten.
Bild: Windkraftanlagen / Quelle: Frei