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16.4.2008: Aktien-News: Weiteres Urteil in Sachen EECH – Gericht ordnet vorzeitige Rückzahlung der "Anleihe Italien" an
Weitere Tiefschlag für die Hamburger EECH Group. Laut einer Meldung der Münchener Anwaltskanzlei CLLB Rechtsanwälte hat das Amtsgericht Hamburg erstmals auch die EECH Windkraft Italien KG zur vorzeitigen Rückzahlung der Inhaberteilschuldverschreibung „Windkraft Italien“ ("Anleihe Italien") und zur Übernahme der durch das gerichtliche Verfahren entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten verurteilt. (Az.: 6 C 66/08) Nach Auffassung des Gerichts, können Anleger der EECH Windkraft Italien demnach die sofortige Rückzahlung ihrer Inhaberschuldverschreibungen verlangen.
Wie es weiter heißt, sprach CLLB-Rechtsanwälte für ihre Mandanten die Kündigung der Inhaberteilschuldverschreibungen aus und forderte die sofortige Rückzahlung. Die Kanzlei vertritt den Angaben zufolge mehr als 600 Anleger der EECH Gruppe (Anleihe Solar, Anleihe Frankreich, Art Invest, Windkraft Italien)
Durch den seitens des Finanzamts Hamburg gestellten Insolvenzantrag über das Vermögen der EECH Windkraft Italien KG werde die Vollstreckung des Urteils derzeit noch nicht beeinträchtigt, erklärt CLLB-Anwalt István Cocron. Eine etwaige Unterbrechung der Vollstreckung trete frühestens mit der Bestellung eines Insolvenzverwalters ein. Bislang prüfe das zuständige Amtsgericht Hamburg jedoch noch, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der EECH KG auch tatsächlich vorliegen. Nach Darstellung der EECH KG versuche diese, die Insolvenz durch entsprechende Zahlungen an das Finanzamt abzuwenden. Ob dies gelinge, bleibe abzuwarten.
Wie es weiter heißt, sprach CLLB-Rechtsanwälte für ihre Mandanten die Kündigung der Inhaberteilschuldverschreibungen aus und forderte die sofortige Rückzahlung. Die Kanzlei vertritt den Angaben zufolge mehr als 600 Anleger der EECH Gruppe (Anleihe Solar, Anleihe Frankreich, Art Invest, Windkraft Italien)
Durch den seitens des Finanzamts Hamburg gestellten Insolvenzantrag über das Vermögen der EECH Windkraft Italien KG werde die Vollstreckung des Urteils derzeit noch nicht beeinträchtigt, erklärt CLLB-Anwalt István Cocron. Eine etwaige Unterbrechung der Vollstreckung trete frühestens mit der Bestellung eines Insolvenzverwalters ein. Bislang prüfe das zuständige Amtsgericht Hamburg jedoch noch, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der EECH KG auch tatsächlich vorliegen. Nach Darstellung der EECH KG versuche diese, die Insolvenz durch entsprechende Zahlungen an das Finanzamt abzuwenden. Ob dies gelinge, bleibe abzuwarten.