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17.11.2004: B.A.U.M-Insolvenzverfahren: Anleger soll Geld für B.A.U.M.-Aktien zahlen, die er nicht erhalten hat - angeblicher B.A.U.M.-Retter hatte fast keine Kreditwürdigkeit
Der Insolvenzverwalter der B.A.U.M. AG fordert 1600 Euro von einem Anleger, der sich an der letzten Kapitalerhöhung des Hamburger Beratungsunternehmens beteiligen wollte, aber nie Aktien erhalten hat. Karl-Heinz Friese, Arzt aus dem schwäbischen Weil der Stadt, hatte eigenen Angaben zufolge 1310 Aktien gezeichnet und das Geld auf ein Sonderkonto überwiesen. Die Kapitalerhöhung kam nicht zustande (ECOreporter.de berichtete) und er bekam sein Geld Mitte Juni von B.A.U.M. zurück. Der Hamburger Rechtsanwalt Jörn Weitzmann, Insolvenzverwalter der B.A.U.M., hat ihn nun aufgefordert, das Geld wiederum an die insolvente B.A.U.M zurück zu zahlen. Die damalige Erstattung des Geldes durch den Ex-Vorstand der Gesellschaft, Ulrich Kypke, sei anfechtbar, argumentiert der Anwalt in einem Schreiben an den Anleger. Der Anleger habe zum Zeitpunkt der Rückzahlung keinen "fälligen Anspruch gegen die Gesellschaft gehabt".
Der ungewollte B.A.U.M.-Aktionär Friese weigert sich, das Geld wieder herauszurücken. Er habe den Betrag auf ein Sonderkonto gebucht, erklärte er. Nachdem die Kapitalerhöhung nicht zustande gekommen sei, habe er seine Einzahlung seiner Auffassung nach rechtmäßig wieder zurück erhalten.
Insolvenzverwalter Weitzmann sieht den Fall ganz anders. Auf Nachfrage von ECOreporter.de erklärte der Hamburger Anwalt: "Der Anleger hat sich im Zeichnungsschein verpflichtet, die Einlage zu leisten. Dazu hat er sich im vollen Bewusstsein über die schwierige Lage der Gesellschaft entschlossen." Immerhin habe die Gesellschaft zuvor mehr als die Hälfte des Grundkapitals verloren gehabt, die Hauptversammlung habe beschlossen, das Grundkapitals zu reduzieren und nachfolgend zu erhöhen.
Die Gesellschafter hätten den Zeichnungsbetrag dann auf ein Konto der B.A.U.M. AG eingezahlt. "Dabei handelte es sich nicht um ein offenes Drittrechtskonto (Anderkonto) wie es beispielsweise Notare und Rechtsanwälte eröffnen können", s Weitzmann. Deshalb hätten die Zeichner der Kapitalerhöhung jetzt keinen "Aussonderungsanspruch", sie könnten die Auszahlung nicht verlangen. Durch die von Ex-Vorstand der B.A.U.M. Ulrich Kypke gewählte Art der Abwicklung sei das Geld "normaler Bestandteil" der Vermögensmasse geworden, an dem keine Drittrechte bestanden. "In der Krise der Gesellschaft genießt der Gesellschafter keine Vorzugsbehandlung gegenüber den normalen Gläubigern. Im Gegenteil!" so Weitzmann.
Der Anleger könne sich auch nicht darauf berufen, dass die Bedingungen für die Kapitalerhöhung nicht eingetreten seien. Die Kapitalerhöhung sollte nur angemeldet werden, wenn mindestens 250.000 Aktien gezeichnet werden. Zum Zeitpunkt der Rückzahlung sei die maßgebliche Frist noch nicht abgelaufen gewesen. Die Bedingungen hätten demnach theoretisch noch eintreten können.
"Das Ganze ist ein klassischer Fall der Insolvenzanfechtung", erläuterte der Hamburger Rechtsanwalt im Gespräch mit ECOreporter.de. Insgesamt gehe es um rund 60.0000 Euro, die er von den Zeichnern der letzten Kapitalerhöhung der B.A.U.M. zurückfordere. Seine Verpflichtung als Insolvenzverwalter sei es, die rechtlich Gläubigergleichbehandlung durchzusetzen. Die möglichen Ansprüche der Aktionäre seinen nachrangig.
Erstaunliches vermerkte Konkursverwalter Weitzmann eher am Rande: Die von B.A.U.M.-Vorstand Kypke immer wieder genannte Unternehmensgruppe Dmf Technologies Ltd., die die Gesellschaft als Großaktionär retten sollte, ist laut dem Anwalt gerade für einen "Kredit von 900 englischen Pfund gut". Das habe seine Nachfrage bei einer Wirtschaftauskunftei ergeben, so Weitzmann.
Bildhinweis: Ulrich Kypke, Ex-Vorstand der B.A.U.M. / Quelle: Unternehmen
Der ungewollte B.A.U.M.-Aktionär Friese weigert sich, das Geld wieder herauszurücken. Er habe den Betrag auf ein Sonderkonto gebucht, erklärte er. Nachdem die Kapitalerhöhung nicht zustande gekommen sei, habe er seine Einzahlung seiner Auffassung nach rechtmäßig wieder zurück erhalten.
Insolvenzverwalter Weitzmann sieht den Fall ganz anders. Auf Nachfrage von ECOreporter.de erklärte der Hamburger Anwalt: "Der Anleger hat sich im Zeichnungsschein verpflichtet, die Einlage zu leisten. Dazu hat er sich im vollen Bewusstsein über die schwierige Lage der Gesellschaft entschlossen." Immerhin habe die Gesellschaft zuvor mehr als die Hälfte des Grundkapitals verloren gehabt, die Hauptversammlung habe beschlossen, das Grundkapitals zu reduzieren und nachfolgend zu erhöhen.
Die Gesellschafter hätten den Zeichnungsbetrag dann auf ein Konto der B.A.U.M. AG eingezahlt. "Dabei handelte es sich nicht um ein offenes Drittrechtskonto (Anderkonto) wie es beispielsweise Notare und Rechtsanwälte eröffnen können", s Weitzmann. Deshalb hätten die Zeichner der Kapitalerhöhung jetzt keinen "Aussonderungsanspruch", sie könnten die Auszahlung nicht verlangen. Durch die von Ex-Vorstand der B.A.U.M. Ulrich Kypke gewählte Art der Abwicklung sei das Geld "normaler Bestandteil" der Vermögensmasse geworden, an dem keine Drittrechte bestanden. "In der Krise der Gesellschaft genießt der Gesellschafter keine Vorzugsbehandlung gegenüber den normalen Gläubigern. Im Gegenteil!" so Weitzmann.
Der Anleger könne sich auch nicht darauf berufen, dass die Bedingungen für die Kapitalerhöhung nicht eingetreten seien. Die Kapitalerhöhung sollte nur angemeldet werden, wenn mindestens 250.000 Aktien gezeichnet werden. Zum Zeitpunkt der Rückzahlung sei die maßgebliche Frist noch nicht abgelaufen gewesen. Die Bedingungen hätten demnach theoretisch noch eintreten können.
"Das Ganze ist ein klassischer Fall der Insolvenzanfechtung", erläuterte der Hamburger Rechtsanwalt im Gespräch mit ECOreporter.de. Insgesamt gehe es um rund 60.0000 Euro, die er von den Zeichnern der letzten Kapitalerhöhung der B.A.U.M. zurückfordere. Seine Verpflichtung als Insolvenzverwalter sei es, die rechtlich Gläubigergleichbehandlung durchzusetzen. Die möglichen Ansprüche der Aktionäre seinen nachrangig.
Erstaunliches vermerkte Konkursverwalter Weitzmann eher am Rande: Die von B.A.U.M.-Vorstand Kypke immer wieder genannte Unternehmensgruppe Dmf Technologies Ltd., die die Gesellschaft als Großaktionär retten sollte, ist laut dem Anwalt gerade für einen "Kredit von 900 englischen Pfund gut". Das habe seine Nachfrage bei einer Wirtschaftauskunftei ergeben, so Weitzmann.
Bildhinweis: Ulrich Kypke, Ex-Vorstand der B.A.U.M. / Quelle: Unternehmen