Nachhaltige Aktien, Meldungen

17.2.2003: Deutlich weniger Ausnahmen beim Dosenpfand

Das Dosenpfand soll künftig für deutlich mehr Getränkeverpackungen gelten. Darauf haben sich Vertreter von vier Ländern mit Bundesumweltminister Jürgen Trittin geeinigt. Demnach betrifft die Pfandpflicht künftig alle Einweg-Getränkeverpackungen. Seit Jahresanfang gilt das Pflichtpfand vorerst nur für Bier, Mineralwasser und Fruchtsaftgetränke mit Kohlensäure. In Zukunft soll nur auf ökologisch vorteilhafte Einwegverpackungen wie Getränkekartons oder Schlauchbeutel für Milch sowie auf Wein, Spirituosen und bestimmte diätetische Lebensmittel kein Pfand erhoben werden. Nach Angaben Trittins soll die Einigung zwischen Bund und Ländern nun zügig in einen Gesetzentwurf münden.
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