17.2.2006: Meldung: Solar 2 AG: Zweite Aufforderung zur Einreichung von unrichtig gewordenen Aktienurkunden

Solar² AG
Cuxhaven
WKN A0HN45 /ISIN DE000A0HN453
Zweite Aufforderung zur Einreichung von unrichtig gewordenen Aktienurkunden

Die Hauptversammlung der Plambeck Energiekonzept AG hat in der ordentlichen Hauptversammlung vom 10. August 2005 beschlossen, die Firma der Plambeck Energiekonzept AG in Solar² AG zu ändern. Die Firmenänderung ist am 23. November 2005 in das Handelsregister beim Amtsgericht Tostedt eingetragen worden. Deshalb sollen nun die sich im Umlauf befindlichen, inhaltlich unrichtigen Urkunden eingezogen bzw. nicht eingereichte Aktienurkunden für kraftlos erklärt werden.

Gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung der Solar² AG ist der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ausgeschlossen. Im Hinblick auf diesen Ausschluss werden keine neuen Aktienurkunden ausgegeben. Das Grundkapital ist nunmehr in vollem Umfang durch eine Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt wurde.

Vor diesem Hintergrund richten wir hiermit an unsere Aktionäre die zweite Aufforderung, sämtliche auf die frühere Firma "Plambeck Energiekonzept AG" lautenden Inhaberaktien nebst Gewinnanteilsscheinen bis zum 30. April 2006 einschließlich bei der Bankhaus Gebrüder Martin AG, Kirchstraße 35, 73033 Göppingen, einzureichen.

Von Aktionären, deren Aktien bei einem Kreditinstitut in einem Girosammeldepot verwahrt werden, ist nichts zu veranlassen. Aktionäre, die ihre Aktien durch ihre Depotbank im Streifbanddepot verwahren lassen, werden gebeten, ihre Aktien durch ihre Depotbank in die Girosammelverwahrung überführen zu lassen. Aktionäre, die ihre Aktienurkunden selbst verwahren, werden gebeten, ihre Aktienurkunden innerhalb der oben genannten Frist bei einem Kreditinstitut zur Weiterleitung an die Bankhaus Gebrüder Martin AG, Göppingen, einzureichen.

Nach Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der eingelieferten Aktienurkunden wird den berechtigten Aktionären über die bei Einreichung zu benennende Depotbank im Girosammelwege provisions- und spesenfrei eine Depotgutschrift über die eingereichte Aktienanzahl erteilt und somit entsprechende Miteigentumsanteile an der Globalurkunde in Girosammelverwahrung bei der Clearstream Banking AG übertragen.

Anstelle der für kraftlos erklärten Aktienurkunden sind für die berechtigten Aktionäre, die ihre Aktienurkunden nicht eingereicht haben, die neuen Aktien als entsprechende Miteigentumsanteile an der Globalurkunde in Girosammelverwahrung bei der Clearstream Banking AG in einem bei der Bankhaus Gebrüder Martin AG, Göppingen, geführten Treuhanddepot verbucht und verfügbar.

Inhaberaktien, die trotz dreimaliger Veröffentlichung dieser Aufforderung nicht eingereicht worden sind, werden mit Genehmigung des Amtsgerichts Tostedt - Handelsregister - vom 12. Januar 2005 (NZS-HRB 110436) einschließlich Gewinnanteilsscheinen für kraftlos erklärt werden.

Die erste Aufforderung, sämtliche auf die frühere Firma "Plambeck Energiekonzept AG" lautenden Inhaberaktien nebst Gewinnanteilsscheinen bis zum 30. April 2006 einschließlich bei der Bankhaus Gebrüder Martin AG, Kirchstraße 35, 73033 Göppingen, einzureichen, wurde am 20. Januar 2006 im Elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

Cuxhaven, im Februar 2006

Der Vorstand
Aktuell, seriös und kostenlos: Der ECOreporter-Newsletter. Seit 1999.
Nach oben scrollen
ECOreporter Journalistenpreise
Anmelden
x