Anleihen / AIF

17.7.2003: Gesetz soll einheitliche Behandlung der Beteiligungserträge von Wagniskapitalgesellschaftern regeln

Die Bundesregierung teilt nach eigenen Angaben das Ziel eines Bundesrat-Entwurfs, nach dem für Wagniskapitalgesellschaften stabile und berechenbare steuerliche Rahmenbedingungen sichergestellt werden sollen. Der Bundesrat will die einheitliche Behandlung der Beteiligungserträge von Wagniskapitalgesellschaftern (Venture Capital-Fonds, Private Equity-Fonds) gesetzlich regeln. Laut einem Gesetzentwurf zur Besteuerung von Wagniskapitalgesellschaften soll die steuerliche Erfassung des erhöhten Gewinnanteils von Fonds-Initiatoren bei Beteiligungsverkäufen auch dann sichergestellt werden, wenn zwar die nominelle Kapitalbeteiligung des Initiators unter einem Prozent liegt, die Beteiligung am Veräußerungsgewinn aber höher ist.

Dies wird mit der wachsenden Bedeutung von Wagniskapitalgesellschaften für die außerbörsliche Unternehmensfinanzierung begründet.Vor allem junge risikoreiche Unternehmen erhielten dadurch den entscheidenden Finanzierungsbeitrag. Durch die Neuregelung will der Bundesrat bei vermögensverwaltenden Personengesellschaften oder Gemeinschaften eine zwischen den Beteiligten vereinbarte und vom Beteiligungsverhältnis abweichende Verteilung von Einkünften oder Bezügen steuerlich anerkennen, wenn sie darauf zurückgeht, dass Beteiligte besondere Leistungen für die Gesellschaft oder Gemeinschaft erbringen. Für die Initiatoren (Manager) der genannten Fonds bedeute dies, dass ihr besonderer "Gewinnanteil" regelmäßig in gleicher Weise behandelt wird wie der übrige Anteil an den Einkünften oder Bezügen, den sie entsprechend ihrem Beteiligungsverhältnis erhalten.

Der Bundesregierung zufolge würde der Entwurf eine einheitliche Behandlung der Beteiligungserträge aller Fondsgesellschafter bewirken. Außerdem würde so auch international eine zurückhaltende Besteuerung des erhöhten Gewinnanteils der Fonds-Initiatoren sichergestellt. Die zeitliche Anwendung sei jedoch so zu gestalten, dass alle Verkäufe von Anteilen an Kapitalgesellschaften ab 2003 und nicht erst ab 2004 von der Neuregelung erfasst werden. Ferner will die Regierung "in naher Zukunft" die Einführung einer allgemeinen Besteuerung von Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften prüfen. Entsprechende Regelungen böten sich im Rahmen der Gesetzgebungsarbeiten zur Einführung einer Abgeltungssteuer für Kapitalerträge an.
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