Einfach E-Mail-Adresse eintragen und auf "Abschicken" klicken - willkommen!
18.6.2004: Bundestag bestätigt Vermittlungsvorschlag zur EEG-Novelle
Der Bundestag hat heute den Empfehlungen des Vermittlungsausschusses zur künftigen Förderung von erneuerbaren Energien zugestimmt. Bund und Länder hatten sich am Vorabend auf die Empfehlungen zur Novelle geeinigt. Windkraftanlagen an weniger günstigen Standorten werden demnach in geringerem Maße gefördert als von der Koalition ürsprünglich beabsichtigt.
Neue Windenergieanlagen, die an ihrem Standort weniger als 60 Prozent des Ertrages an einem Referenzstandort erreichen, erhalten in Zukunft keine Vergütung nach dem EEG. Damit will der Bund verhindern, dass Windräder an schlechten Standorten errichtet werden.
Das EEG gibt aber wie von der Koalition vorgesehen das Ziel vor, dass der Anteil erneuerbarer Energien am Verbrauch bis 2020 auf 20 Prozent erhöht werden soll.
Der Bundesverband WindEnergie (BWE) kritisierte das Ergebnis des Vermittlungsausschusses zur EEG-Novelle. BWE-Präsident Peter Ahmels meinte nach Bekanntgabe des Beschlusses: "Mehr Bürokratie und weniger sauberer Strom - das ist das traurige Vermittlungsergebnis."
Zur Einführung der 60-Prozent-Klausel meinte Ahmels, sie sei zusätzlich zu den ohnehin vorgesehenen Vergütungsreduktionen ein starker Einschnitt für die Windenergie. "Viele Projekte - gerade in Süddeutschland - werden damit nicht mehr realisierbar sein." Die Forderung nach einem Ertragsgutachten bewertet der BWE-Präsident ebenfalls sehr kritisch: "Gutachten, Gegengutachten, Schlichtung durch eine Behörde - diese neue Windbürokratie führt zu höheren Kosten und zeitlichen Verzögerungen beim Ausbau der Windenergie."
Positiv ist für Ahmels lediglich, dass das Inkrafttreten der Novelle jetzt endlich absehbar sei und dass offenbar auch die unionsgeführten Länder das schnelle Inkrafttreten des neuen EEG unterstützen. Damit werde endlich wieder Investitionssicherheit für die Windbranche gegeben.
Neue Windenergieanlagen, die an ihrem Standort weniger als 60 Prozent des Ertrages an einem Referenzstandort erreichen, erhalten in Zukunft keine Vergütung nach dem EEG. Damit will der Bund verhindern, dass Windräder an schlechten Standorten errichtet werden.
Das EEG gibt aber wie von der Koalition vorgesehen das Ziel vor, dass der Anteil erneuerbarer Energien am Verbrauch bis 2020 auf 20 Prozent erhöht werden soll.
Der Bundesverband WindEnergie (BWE) kritisierte das Ergebnis des Vermittlungsausschusses zur EEG-Novelle. BWE-Präsident Peter Ahmels meinte nach Bekanntgabe des Beschlusses: "Mehr Bürokratie und weniger sauberer Strom - das ist das traurige Vermittlungsergebnis."
Zur Einführung der 60-Prozent-Klausel meinte Ahmels, sie sei zusätzlich zu den ohnehin vorgesehenen Vergütungsreduktionen ein starker Einschnitt für die Windenergie. "Viele Projekte - gerade in Süddeutschland - werden damit nicht mehr realisierbar sein." Die Forderung nach einem Ertragsgutachten bewertet der BWE-Präsident ebenfalls sehr kritisch: "Gutachten, Gegengutachten, Schlichtung durch eine Behörde - diese neue Windbürokratie führt zu höheren Kosten und zeitlichen Verzögerungen beim Ausbau der Windenergie."
Positiv ist für Ahmels lediglich, dass das Inkrafttreten der Novelle jetzt endlich absehbar sei und dass offenbar auch die unionsgeführten Länder das schnelle Inkrafttreten des neuen EEG unterstützen. Damit werde endlich wieder Investitionssicherheit für die Windbranche gegeben.