19.11.2003: Meldung: Naturstrom AG: Einladung zur Hauptversammlung

Naturstrom Aktiengesellschaft
Düsseldorf
WKN 685 840

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur ordentlichen Hauptversammlung am Freitag, dem 19.12.2003, um 13.00 Uhr in der Volkshochschule Düsseldorf, Saal 2 (Erdgeschoss), Bertha-von-Suttner-Platz 2, 40225 Düsseldorf.


Tagesordnung
1. Bericht des Vorstandes zur Geschäftssituation

2. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2002

3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2002 Entlastung zu erteilen.

4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2002 Entlastung zu erteilen.

5. Aufsichtsratsvergütungen
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, über die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2002 wie folgt zu beschließen:
Jedes Mitglied des Aufsichtsrates erhält je Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrates eine Vergütung von 200,00 Euro, der Vorsitzende des Aufsichtsrates erhält zusätzlich eine monatliche Vergütung von 200,00 Euro.
Diese Höhe entspricht dem letztjährigen Beschluss.

6. Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrates
Die Amtszeit von Frau Hamelbeck und Herrn Jesaitis als Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Hauptversammlung turnusmäßig. Für diese beiden Mandate ist eine Neuwahl durchzuführen.
Gleichzeitig schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, die Wahlen zum Aufsichtsrat zukünftig nicht wie bisher en bloc alle drei Jahre durchzuführen, sondern jährlich ein Drittel der Aufsichtsratsmandate neu zu besetzen, um so gleichermaße Flexibilität und Kontinuität des Gremiums zu erreichen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Frau Lucie Hamelbeck, Diplom-Volkswirtin, Bonn, zum Mitglied des Aufsichtsrates zu wählen, mit der Maßgabe, dass ihre Amtszeit mit Ablauf der Hauptversammlung endet, in welcher der Beschluss über ihre Entlastung für das Geschäftsjahr 2004 gefasst wird.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dirk Jesaitis, Kaufmann und Vorstand der wind 7 AG, Eckernförde, zum Mitglied des Aufsichtsrates zu wählen, mit der Maßgabe, dass seine Amtszeit mit Ablauf der Hauptversammlung endet, in welcher der Beschluss über seine Entlastung für das Geschäftsjahr 2003 gefasst wird.
Gemäß § 9 Abs. (3) können gleichzeitig mit der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Ersatzmitglieder gewählt werden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dipl.-Ing. MBA Uwe Hemmer, Emmerich, Wirtschaftsingenieur, zum Ersatzmitglied für Herrn Dirk Jesaitis und Frau Lucie Hamelbeck zu wählen.

Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge dieser Einladung nicht gebunden.
7. Ausgliederung des Geschäftsbereiches Stromversorgung in die NaturStromHandel GmbH
Der in den vergangenen Jahren durch die Naturstrom AG betriebene Stromhandel, d.h. die Versorgung von privaten, gewerblichen und kommunalen Kunden mit Strom, war stets defizitär. Zudem konnte bei der Naturstrom AG das Know How eines Energieversorgungsunternehmens nicht in erforderlichem Umfang aufgebaut werden, um das Versorgungsgeschäft eigenständig in eine erfolgreiche Zukunft zu führen.
Aus diesem Grunde wurde für die eigentliche Stromversorgung mit den Stadtwerken Schwäbisch Hall ein kompetenter Kooperationspartner gefunden, der allerdings eine Kooperation nur mit einem auf Stromversorgung konzentrierten Unternehmen eingehen wollte. Deshalb wurde zwischen der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH und der NaturStromHandel GmbH am 30.09.2003 ein Vertragsverhältnis begründet, in dessen Rahmen die Stadtwerke bei allen energiewirtschaftlichen Fragen die NaturStromHandel GmbH unterstützen und entsprechende Leistungen erbringen.
Die NaturStromHandel GmbH hat ihren Sitz in Düsseldorf, das Stammkapital beträgt aktuell 100.000 Euro. Der Anteil der Naturstrom AG an dieser Gesellschaft beträgt 85 %, die weiteren 15 % liegen bei der Naturstrom Beteiligungen GmbH, an welcher die Naturstrom AG wiederum zu 50 % beteiligt ist.

Die Naturstrom AG hat am 10.10.2003 mit der NaturStromHandel GmbH einen Vertrag abgeschlossen, in dessen Rahmen dieses Unternehmen zum einen beauftragt und bevollmächtigt wird, ab dem 01.01.2004 auf eigene Rechnung die Stromversorgung der Kunden der Naturstrom AG vorzunehmen. Dadurch wird erreicht, dass keine weiteren Verluste aus dem Stromhandel direkt die Ergebnisrechnung der Naturstrom AG belasten. Die betreffenden Mitarbeiter der Naturstrom AG werden zeitgleich auf die GmbH übergeleitet. Eine Gegenleistung in Geld oder sonstiger Form wurde für diesen Teil des Vertrages zwischen den Parteien nicht vereinbart.

Zum anderen wird im Vertrag vom 10.10.2003 geregelt, dass im Rahmen eines notariell abzuschließenden Einbringungsvertrages die bestehenden Kundenverträge zur Stromversorgung von der Naturstrom AG auf die NaturStromHandel GmbH übertragen werden sollen. Da hierfür verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen sind, bleibt bis zur vollständigen Überleitung aller Kundenverträge bzw. im Fall des Widerspruchs eines Kunden die Naturstrom AG Vertragspartner des jeweiligen Kunden, erfüllt wird der Vertrag aber in deren Auftrag durch die NaturStromHandel GmbH.

Mit der Übertragung von Kunden auf die NaturStromHandel GmbH kommt es zu einer Aktivierung stiller Reserven bei der Naturstrom AG, da die in die NaturStromHandel GmbH eingelegten Kundenverträge einen Wert darstellen. Gleichzeitig erhöht sich das Eigenkapital dieser Gesellschaft um den Wert der eingelegten Kundenverträge. Die Vertragsparteien gehen nach sorgfältiger Analyse davon aus, dass für den vorliegenden Fall der Einbringung der Wert eines Kundenvertrages mit 50,00 Euro anzusetzen ist, wobei dieser Wert bei der NaturStromHandel GmbH in Höhe von 25,00 Euro als Zuführung zum Stammkapital und in Höhe von 25,00 Euro als Zuführung zu den Kapitalrücklagen behandelt werden soll. Der vertraglich vereinbarte Wert ist im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Sacheinlageprüfung noch durch einen Wirtschaftsprüfer zu bestätigen oder gegebenenfalls anzupassen.

Die Verlagerung der Stromversorgungsaktivitäten stellt nach Einschätzung von Vorstand und Aufsichtsrat derzeit den einzig realisierbaren Weg dar, weitere negative Ergebnisbeiträge aus dieser Geschäftsaktivität auf die Naturstrom AG zu verhindern. Gleichzeitig werden die Potentiale dieses Geschäftes im Interesse der Naturstrom AG gehoben und in neuer Konstellation einer zukunftsfähigen Weiterentwicklung zugeführt. Ein Nachteil für die Gesellschafter der Naturstrom AG ist mit der Verlagerung der Geschäftsaktivität nicht verbunden, im Gegenteil entsteht ein Vorteil aus der Abgabe eines aus eigener Kraft nicht zu sanierenden Verlustgeschäftes bei gleichzeitiger mehrheitlicher Beteiligung an dem Übernehmer der Aktivitäten, welcher aufgrund eigener Möglichkeiten und Verträge nun die Wirtschaftlichkeit des Geschäftes verbessern kann.

Die Verträge sowie der Bericht des Vorstandes liegen zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle der Gesellschaft aus.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung zur Beschlussfassung vor, dem Vertrag zwischen Naturstrom AG und NaturStromHandel GmbH vom 10.10.2003 bezüglich der Verlagerung der Stromversorgungsaktivitäten zum 01.01.2004 von der Naturstrom AG auf die NaturStromHandel GmbH sowie bezüglich der in diesem Vertrag vereinbarten Einbringung der Kundenverträge in die NaturStromHandel GmbH gegen Ausgabe von Gesellschaftsanteilen gemäß dem dem Vertrag beigefügten Entwurf eines notariellen Einbringungsvertrages zuzustimmen.


8. Beschlussfassung über Satzungsänderungen

8.1. Die Geschäftsaktivitäten des Unternehmens sind laufend den sich ändernden Marktentwicklungen anzupassen, so dass Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung vorschlagen, die Satzung in § 2 - Gegenstand des Unternehmens - in Absatz (2) zu ergänzen und wie folgt neu zu fassen:
"(2) Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Dienstleistungen sowie die Herstellung von und der Handel mit Produkten, die der Versorgung mit erneuerbaren Energien dienen, des weiteren die Erbringung der Leistungen eines Energieversorgungsunternehmens sowie die Erbringung von Leistungen einschließlich des Handels, die mit Zertifizierungssystemen bezüglich des Umweltnutzens erneuerbarer Energien im Zusammenhang stehen."

8.2. Bezüglich der in § 3 Absatz (3) der Satzung geregelten Bekanntmachungsmedien soll zukünftig gemäß den neuen gesetzlichen Regelungen auch die Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger für die entsprechenden Arten von Bekanntmachungen möglich sein.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, Beschluss zu fassen, die Satzung in § 3 Absatz (3) wie folgt zu fassen:
"(3) Bekanntmachungen der Gesellschaft erscheinen im elektronischen Bundesanzeiger oder können mittels eingeschriebenem Brief an alle Aktionäre namentlich zugestellt werden, falls das Gesetz nicht im Einzelfall etwas anderes bestimmt."

8.3. § 16 Absatz (1) der Satzung geht davon aus, dass die Jahresabschlüsse jeweils durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft werden. Dem gegenüber ist vom Gesetzgeber für kleine Kapitalgesellschaften eine Prüfungspflicht nicht vorgesehen. Mit Blick auf die Kosten einer Prüfung schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, dass statt einer automatischen Regelung die Hauptversammlung im Einzelfall entscheiden soll, ob eine Jahresabschlussprüfung vorzunehmen ist. § 16 Abs. 1 Satz 1 der Satzung ist deshalb wie folgt anzupassen:
"(1) Der Vorstand hat innerhalb der gesetzlichen Frist den Jahresabschluss und den Lagebericht zu erstellen und nach Prüfung durch den Abschlussprüfer, soweit ein solcher durch die Hauptversammlung bestellt wurde, dem Aufsichtsrat vorzulegen."
Falls dieser Beschluss wie vorgeschlagen angenommen wird und auf der Hauptversammlung kein Beschluss über die Bestellung eines Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2003 gefasst wird, wird der Jahresabschluss 2003 ohne Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer erstellt werden.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Mittwoch, dem 17.10.2003, 24 Uhr, im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, durch ein Kreditinstitut oder durch eine Vereinigung von Aktionären ausüben lassen.

Düsseldorf, den 13.11.2003
Naturstrom AG
Der Vorstand
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