Einfach E-Mail-Adresse eintragen und auf "Abschicken" klicken - willkommen!
1.9.2004: Oberverwaltungsgericht Magdeburg: Wer zuerst da ist, windmühlt allein weiter
Die Betreiber von Windparks, in deren Umfeld es noch Platz für weitere Anlagen gibt, werden geschützt: Wie die Bremer Anwaltskanzlei Blanke Meier Evers meldet, hat das Oberverwaltungsgericht Magdeburg ein möglicherweise weitreichendes Urteil gefällt. Laut dem jüngst ergangenen Entscheid darf ein bauwilliger neuer Windparkbetreiber nicht ohne weiteres Anlagen errichten, die den Ertrag eines bestehenden Windparks schmälern könnten. Das Gericht habe in einem verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren dem Betreiber eines bestehenden Windparks Recht gegeben, so Dr. Andreas Hinsch von Blanke Meier Evers (Beschluss vom 23. August 2004, 2 U 35/04). In der Vergangenheit habe es sich dagegen als rechtlich kompliziert erwiesen, weitere Anlagen zu verhindern, obwohl der Wirkungsgrad eines Windparks durch die neuen Anlagen herabgesetzt werde - meint die Kanzlei.
Hinsch erklärte, der neue Bauherr sei dazu verpflichtet worden, vor dem Zubau weiterer Anlagen die Standsicherheit der bestehenden Anlagen nachzuweisen. Soweit ersichtlich, handele es sich um die erste Entscheidung in einem verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren dieser Art.
Aus der Entscheidung könnten nach Auffassung des Bremer Anwalts wichtige neue Impulse für die Planung und die Rechtmäßigkeit bei der Errichtung von Windenergieanlagen in einem bestehenden Windpark hervorgehen. Zusammen mit der jüngsten Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Frage der immissionsschutzrechtlichen Zulässigkeit von Windfarmen würden sich die Anforderungen an die Neuerrichtung von Windenergieanlagen in einen bestehenden Windpark jedenfalls insgesamt steigern.
Bild: Windpark Göricke / Quelle: WPD AG
Hinsch erklärte, der neue Bauherr sei dazu verpflichtet worden, vor dem Zubau weiterer Anlagen die Standsicherheit der bestehenden Anlagen nachzuweisen. Soweit ersichtlich, handele es sich um die erste Entscheidung in einem verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren dieser Art.
Aus der Entscheidung könnten nach Auffassung des Bremer Anwalts wichtige neue Impulse für die Planung und die Rechtmäßigkeit bei der Errichtung von Windenergieanlagen in einem bestehenden Windpark hervorgehen. Zusammen mit der jüngsten Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Frage der immissionsschutzrechtlichen Zulässigkeit von Windfarmen würden sich die Anforderungen an die Neuerrichtung von Windenergieanlagen in einen bestehenden Windpark jedenfalls insgesamt steigern.
Bild: Windpark Göricke / Quelle: WPD AG