19.2.2003: Unendliche Geschichte - Kartellamt lehnt Rücknahmeregelung für Dosenpfand ab

In Sachen Dosenpfand kommen Handel und Getränkeindustrie nicht vom Fleck. Gestern hat das Bundeskartellamt starke wettbewerbsrechtliche Bedenken gegen das von ihnen vorgeschlagene einheitliche Rückgabe-System angemeldet. Kartellamtspräsident Ulf Böge erklärte gegenüber dpa Teile des Systems als nicht mit dem Kartellrecht vereinbar und daher "nicht genehmigungsfähig". Dies betreffe insbesondere die Auswahl des Dualen Systems Deutschland (DSD/Köln) als Clearing-Stelle für Pfand-Einnahmen und Ausgaben. Das Kartellamt hatte sich bereits vor der Auswahl wegen der bereits vorhandenen Monopolstellung gegen eine Entscheidung zugunsten des DSD ausgesprochen. Damit wäre die Münchener CCR Logistics Systems AG (WKN 762720) wieder im Rennen, die sich ebenfalls um das Clearing beworben hatte (wir berichteten: ECOreporter.de-Beitrag vom 5. Februar). Die Frankfurter Börse verzeichnete heute morgen bereits leichte Zugewinne für den Aktienkurs von CCR.

Angesichts der kartellrechtlichen Bedenken hält es der gemeinsame Pfand-Ausschuss von Handel und Industrie nun für sinnlos, einen Antrag auf Genehmigung zu stellen. Es muss aber bis zum 1. April mit dem praktischen Aufbau des Systems begonnen werden. Daher forderte er die Bundesregierung dazu auf, kartellrechtliche Hindernisse schnell aus dem Weg zu räumen. Das lehnte ein Sprecher des Bundesumweltministeriums laut dpa bereits ab: "Es wird von unserer Seite keine Initiative geben, geltendes Recht zu ändern." Handel und Industrie stünden nach wie vor in der Verantwortung, wie zugesagt bis zum 1. Oktober ein einheitliches Pfandsystem aufzubauen.
Aktuell, seriös und kostenlos: Der ECOreporter-Newsletter. Seit 1999.
Nach oben scrollen
ECOreporter Journalistenpreise
Anmelden
x