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19.3.2003: Bayer: Freispruch im ersten im Lipobay-Prozess
Die Bayer AG (WKN 575200) ist im ersten Prozess um den Cholesterinsenker Lipobay freigesprochen worden. Wie das Unternehmen meldet, folgten die zwölf Geschworenen vor einem Gericht im texanischen Corpus Christi der Begründung des Bayer-Konzerns, stets nach bestem Wissen auf die Risiken des Medikaments hingewiesen zu haben. Ein 82 Jahre alter Texaner hatte 500 Millionen Dollar Schadensersatz gefordert, nachdem er nach der Einnahme des Cholesterinsenkers erkrankt war.
Damit ist die Gefahr hoher Schadensersatzzahlungen für Bayer jedoch nicht gebannt. Der Anwalt des 82-Jährigen will den Rechtsstreit fortsetzen. Außerdem sind gegen Bayer 8400 weitere Klagen anhängig. Das erste US-Gerichtsurteil könnte jedoch richtungsweisend für weitere Schadensersatzklagen sein. Der Kurs der Bayer-Aktie gab heute zu Handelsbeginn um 2,73 Prozent nach, nachdem er gestern um 39,11 Prozent auf 14,30 Euro gestiegen war.
Die Bayer AG ist als Wert in verschiedenen Nachhaltigkeitsfonds enthalten.
Damit ist die Gefahr hoher Schadensersatzzahlungen für Bayer jedoch nicht gebannt. Der Anwalt des 82-Jährigen will den Rechtsstreit fortsetzen. Außerdem sind gegen Bayer 8400 weitere Klagen anhängig. Das erste US-Gerichtsurteil könnte jedoch richtungsweisend für weitere Schadensersatzklagen sein. Der Kurs der Bayer-Aktie gab heute zu Handelsbeginn um 2,73 Prozent nach, nachdem er gestern um 39,11 Prozent auf 14,30 Euro gestiegen war.
Die Bayer AG ist als Wert in verschiedenen Nachhaltigkeitsfonds enthalten.