20.2.2003: Kartellamt zwingt E.on-Tochter zu niedrigeren Netzgebühren

Das Bundeskartellamt hat die E.on-Tochter Thüringer Energie AG (TEAG) auferlegt, ihre Preise zu senken. Dem Kartellamt zufolge würde die Senkung für das Unternehmen Mindereinnahmen von rund zehn Prozent bedeuten. Die TEAG war schon Ende letzten Jahres vom Kartellamt wegen zu hoher Preise gemahnt worden.

Das Bundeskartellamt hat den Vereinigten Wirtschaftsdiensten zufolge in der Branche insgesamt zehn Missbrauchsverfahren wegen überhöhter Netznutzungsentgelte eingeleitet. Es hat die Kostenkalkulation der TEAG überprüft und festgestellt, dass das Unternehmen überhöhte Nutzungsentgelte verlangt. Die Netzkosten würden zum Beispiel dadurch künstlich erhöht, dass das Unternehmen einen Wagniszuschlag erhebe sowie Kosten aus einer Eigenkapitalverzinsung aufgrund von Tagesneuwerten berechne. Außerdem fielen für das Netz auch Werbekosten an, die, wie das Kartellamt meint, nicht von den Netznutzern zu tragen seien.

E.on wandte sich in einer Presseerklärung gegen die Entscheidung des Kartellamts. Das Amt setze sich mit seiner Entscheidung ohne erkennbare betriebswirtschaftliche Logik über die Verbändevereinbarung der Energiewirtschaft hinweg, auf deren Grundlage die Preise kalkuliert worden seien. Diese Kalkulationen seien korrekt und nachprüfbar erfolgt. Die TEAG werde deshalb Beschwerde gegen die Verfügung einlegen. "Netzbetreiber müssen langfristig investieren und das eingesetzte Kapital 40 bis 50 Jahre binden", heißt es in der Erklärung. Verläßliche Rahmenbedingungen seien deshalb unabdingbar. Das Amt mute Investoren im Netzbereich zu, weit weniger zu erlösen, als wenn sie ihr Geld in festverzinsliche Wertpapiere anlegten. Bei der vom Kartellamt zugestandenen Verzinsung von rund fünf Prozent werde kein Anleger langfristig Kapital zur Verfügung stellen.
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