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21.12.2004: Anträge auf Genehmigung zweier Offshore-Windparks in der Ostsee abgelehnt
In zwei Schutzgebieten in der Ostsee dürfen keine Offshore-Windparks errichtet werden. Laut dem Bundesumweltministerium hat das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie in Hamburg Anträge auf Genehmigung zweier Windparks in der "Pommerschen Bucht" und im angrenzenden Gebiet "Adlergrund" abgelehnt. Deutschland habe die rund 40 Kilometer nordöstlich von Rügen gelegenen Areale bereits als Teile des europäischen Schutzgebietsnetzes NATURA 2000 vorgeschlagen und nach Brüssel gemeldet. Die Antragsteller waren dem Ministerium zufolge frühzeitig darauf hingewiesen worden, dass die ausgewiesenen Schutzgebiete in Nord- und Ostsee grundsätzlich nicht für den Bau von Windenergieanlagen geeignet sind. Laut Unternehmensangaben hatte die Winkra GmbH, Tochterunternehmen des niederländischen Stromkonzerns Essent, im Februar einen Antrag auf Genehmigung zur Errichtung von 70 Windenergieanlagen in der Pommerschen Bucht eingereicht. Projektierer des Offshore-Vorhabens "Adlergrund" ist die OWP Adlergrund GmbH, eine Tochtergesellschaft der zur Umweltkontor-Gruppe gehörenden OWP Offshore Wind Power Development GmbH.