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21.12.2004: Erfolg vor Gericht: S.A.G. Solarstrom AG erhält fünf Millionen Euro Schadensersatz - fehlerhafte Rechtsberatung bei Kapitalerhöhung in 2001
Einern Anspruch auf Schadensersatz im Volumen von fünf Millionen Euro hat das Landgericht Freiburg der S.A.G. Solarstrom AG zugesprochen. Laut einer Unternehmensmeldung gab das Gericht der Klage des Betreibers von Solarkraftwerken mit Sitz in Freiburg gegen einen früheren Rechtsberater statt. Aufgrund der Fehlberatung des Anwalts sei die größte Kapitalerhöhung der S.A.G. Solarstrom AG im Jahre 2001 gescheitert, so die Meldung (ECOreporter.de berichtete). Das Landgericht habe dies in seinem Urteil bestätigt. Das Unternehmen sieht sich in seiner Rechtsauffassung auf ganzer Linie bestätigt.
Bereits ohne Beweisaufnahme habe das Gericht festgestellt, dass die S.A.G. Solarstrom AG bei Kapitalerhöhung falsch beraten wurde, heißt es weiter. Durch den aus der fehlerhaften Beratung entstandenen Formfehler mussten im Jahr 2001 rund 21,5 Millionen Euro - das Geld hatten einige tausend Zeichner bereits überwiesen - zurückerstattet werden.
Es sei nun zu erwarten, dass die Versicherung des beklagten Rechtsanwalts gegen das Urteil in die Berufung gehen werde, so die S.A.G. weiter. Der Vorstand der S.A.G. Solarstrom AG behalte sich seinerseits eine abschließende Entscheidung über die Anrufung einer weiteren Instanz vor. Angesichts der Eindeutigkeit, mit der das Landgericht seine Entscheidung getroffen habe, könne man einem möglichen Weg durch weitere Instanzen sehr gelassen entgegen sehen, hieß es weiter.
Trotz der umfassenden Bestätigung der eigenen Rechtsposition ist man bei der S.A.G. nicht ganz zufrieden mit der Entscheidung des Freiburger Landgerichts. Die Sache hat einen Haken: Gegen 80 Prozent der zugesprochenen Schadensersatzsumme soll das Unternehmen neue Aktien an die zur Zahlung verpflichtete Allianz Versicherung ausgeben. Bei einem durch das Gericht zugrunde gelegten Ausgabepreis von 7,60 Euro wären das rund 526.000 Anteilscheine. "Die Allianz käme auf einen Anteil von sechs Prozent am Grundkapital S.A.G.", sagt Ulrich Schneppel, Pressesprecher des Unternehmens, auf Nachfrage von ECOreporter.de "damit wäre sie einer unserer größten Aktionäre." Es sei fraglich, ob das durch das Landgericht bestimmte Verfahren mit dem Aktienrecht vereinbar sei, so Schneppel: "Außerdem müssten in jedem Fall unsere Aktionäre über eine derartige Kapitalerhöhung entscheiden." Die nächste Hauptversammlung des Unternehmens findet laut dem Pressesprecher im Juli 2005 statt.
Benedikt Ortmann, Finanzvorstand der S.A.G. Solarstrom AG, stellt auch die Höhe der zugesprochenen Entschädigung in Frage: "Neben zahlreichen aktienrechtlichen Fragestellungen, die ein solches Zug-um-Zug-Geschäft aufwirft, müssen wir uns auch die Frage stellen, ob wir uns mit der effektiven Schadensersatzhöhe zufrieden geben können."
Die Aktie des Freiburger Sonnenstromunternehmens notierte in Frankfurt zuletzt mit 5,39 Euro (21.12.2004; 10:48).
S.A.G. Solarstrom AG: ISIN DE0007021008 / WKN 702100
Bild: Solarkraftwerk der S.A.G. Solarstrom AG auf dem Dach des Freiburger Dreisamstadions / Quelle: Unternehmen
Bereits ohne Beweisaufnahme habe das Gericht festgestellt, dass die S.A.G. Solarstrom AG bei Kapitalerhöhung falsch beraten wurde, heißt es weiter. Durch den aus der fehlerhaften Beratung entstandenen Formfehler mussten im Jahr 2001 rund 21,5 Millionen Euro - das Geld hatten einige tausend Zeichner bereits überwiesen - zurückerstattet werden.
Es sei nun zu erwarten, dass die Versicherung des beklagten Rechtsanwalts gegen das Urteil in die Berufung gehen werde, so die S.A.G. weiter. Der Vorstand der S.A.G. Solarstrom AG behalte sich seinerseits eine abschließende Entscheidung über die Anrufung einer weiteren Instanz vor. Angesichts der Eindeutigkeit, mit der das Landgericht seine Entscheidung getroffen habe, könne man einem möglichen Weg durch weitere Instanzen sehr gelassen entgegen sehen, hieß es weiter.
Trotz der umfassenden Bestätigung der eigenen Rechtsposition ist man bei der S.A.G. nicht ganz zufrieden mit der Entscheidung des Freiburger Landgerichts. Die Sache hat einen Haken: Gegen 80 Prozent der zugesprochenen Schadensersatzsumme soll das Unternehmen neue Aktien an die zur Zahlung verpflichtete Allianz Versicherung ausgeben. Bei einem durch das Gericht zugrunde gelegten Ausgabepreis von 7,60 Euro wären das rund 526.000 Anteilscheine. "Die Allianz käme auf einen Anteil von sechs Prozent am Grundkapital S.A.G.", sagt Ulrich Schneppel, Pressesprecher des Unternehmens, auf Nachfrage von ECOreporter.de "damit wäre sie einer unserer größten Aktionäre." Es sei fraglich, ob das durch das Landgericht bestimmte Verfahren mit dem Aktienrecht vereinbar sei, so Schneppel: "Außerdem müssten in jedem Fall unsere Aktionäre über eine derartige Kapitalerhöhung entscheiden." Die nächste Hauptversammlung des Unternehmens findet laut dem Pressesprecher im Juli 2005 statt.
Benedikt Ortmann, Finanzvorstand der S.A.G. Solarstrom AG, stellt auch die Höhe der zugesprochenen Entschädigung in Frage: "Neben zahlreichen aktienrechtlichen Fragestellungen, die ein solches Zug-um-Zug-Geschäft aufwirft, müssen wir uns auch die Frage stellen, ob wir uns mit der effektiven Schadensersatzhöhe zufrieden geben können."
Die Aktie des Freiburger Sonnenstromunternehmens notierte in Frankfurt zuletzt mit 5,39 Euro (21.12.2004; 10:48).
S.A.G. Solarstrom AG: ISIN DE0007021008 / WKN 702100
Bild: Solarkraftwerk der S.A.G. Solarstrom AG auf dem Dach des Freiburger Dreisamstadions / Quelle: Unternehmen