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21.12.2005: Konsequenzen aus Ungl?cksfall - neue Vorschriften für Biogasanlagen
Das Nieders?chsische Umweltministerium hat zus?tzliche Auflagen zum sicheren Betrieb von Biogasanlagen in Kraft gesetzt. Das teilte die Beh?rde jetzt in einer Presseerkl?rung mit. Als Folge des schweren Unfalls in einer Biogasanlage in Rhadereistedt im November (ECOreporter.de berichtete) gelten nun für alle Biogasanlagen, in denen biologische Abf?lle oder tierische Nebenprodukte eingesetzt werden, versch?rfte Vorschriften. So m?ssen die Betreiber k?nftig von den Erzeugern biologischer Abf?lle und tierischer Nebenprodukte exakte Angaben zu allen einzusetzenden Stoffen abfordern. Erforderlich sind auch Angaben zu Beimengungen (z.B. Stabilisierungs- oder Konservierungsstoffe), zu den Transport- und Anlieferungsbedingungen sowie zu m?glichen Gefahren, teilte das Ministerium mit.
Dar?ber hinaus sollen Biogasanlagen zuk?nftig so gebaut werden, dass auf eine Vorgrube verzichtet werden kann, hie? es weiter. Sollte das aus betriebs- oder verfahrenstechnischen Gr?nden nicht m?glich sein, m?ssten bestimmte technische und organisatorische Ma?nahmen zwingend beachtet werden. Mit dem Erlass werde auch festgeschrieben, dass Biogasanlagen nur von sachkundigem, geschultem Personal betrieben werden d?rfen.
In Niedersachsen werden nach Angaben des Ministeriums zurzeit cirka 40 Biogas-Anlagen betrieben, die für den Einsatz von tierischen Nebenprodukten zugelassen sind.
Dar?ber hinaus sollen Biogasanlagen zuk?nftig so gebaut werden, dass auf eine Vorgrube verzichtet werden kann, hie? es weiter. Sollte das aus betriebs- oder verfahrenstechnischen Gr?nden nicht m?glich sein, m?ssten bestimmte technische und organisatorische Ma?nahmen zwingend beachtet werden. Mit dem Erlass werde auch festgeschrieben, dass Biogasanlagen nur von sachkundigem, geschultem Personal betrieben werden d?rfen.
In Niedersachsen werden nach Angaben des Ministeriums zurzeit cirka 40 Biogas-Anlagen betrieben, die für den Einsatz von tierischen Nebenprodukten zugelassen sind.