21.6.2005: Meldung: Solon AG: Bedingungen für die Wandelschuldverschreibungen ver?ndert

SOLON AG für Solartechnik
Berlin
ISIN DE 000 747 119 5 / WKN 747 119
ISIN DE 000 AOD RXN 1 / WKN AOD RXN
Nachtrag zum Angebot zum Bezug von Wandelschuldverschreibungen:
Verl?ngerung der Bezugsfrist,
?nderung der Wandlungspreisspanne,
?nderung des Ver?ffentlichungsdatums hinsichtlich des Wandlungspreises und des Zinssatzes

Am 09. Juni 2005 hat die SOLON AG für Solartechnik im elektronischen Bundesanzeiger ein Angebot zum Bezug von Wandelschuldverschreibungen ver?ffentlicht.

In der Ver?ffentlichung vom 09. Juni 2005 haben wir unsere Aktion?re gebeten, zur Vermeidung des Ausschlusses von der Bezugsrechtsaus?bung ihre Bezugsrechte auf die Wandelschuldverschreibungen in der Zeit vom 10. Juni bis zum 23. Juni 2005 (jeweils einschlie?lich) auszu?ben. Diese Frist zur Aus?bung des Bezugsrechts wird hiermit um einen Tag bis zum 24. Juni 2005 verl?ngert.

Wir bitten unsere Aktion?re daher, ihre Bezugsrechte auf die Wandelschuldverschreibungen zur Vermeidung des Ausschlusses von der Aus?bung des Bezugsrechts
bis zum 24. Juni 2005 (einschlie?lich)

w?hrend der ?blichen Schalterstunden bei der
Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG
mit ihren s?mtlichen Niederlassungen

bzw. ?ber ihr depotf?hrendes Institut auszu?ben. Die Aus?bung der Bezugsrechte erfolgt durch Einreichung der Bezugserkl?rung, die den Aktion?ren der Gesellschaft von den depotf?hrenden Instituten ?bersandt wurde, bei der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank AG mit ihren s?mtlichen Niederlassungen oder bei dem jeweiligen depotf?hrenden Institut. Nicht fristgem?? ausge?bte Bezugsrechte verfallen. Der Bezugspreis von ? 500,00 ist bei Aus?bung des Bezugsrechts, sp?testens jedoch am 24. Juni 2005 zu zahlen.

In der Ver?ffentlichung vom 09. Juni 2005 waren hinsichtlich des Wandlungspreises sowie der Verzinsung der Wandelschuldverschreibungen Preisspannen angegeben. Die Gesellschaft hat sich dabei vorbehalten, die Preisspannen bis sp?testens zum 17. Juni 2005 nachtr?glich zu ?ndern, und angek?ndigt, im Falle einer ?nderung die angepa?ten Preisspannen sp?testens am 20. Juni 2005 im elektronischen Bundesanzeiger (Gesellschaftsblatt) und auf der Homepage der SOLON AG für Solartechnik (www.solonag.com) zu ver?ffentlichen. Abweichend von der Ver?ffentlichung vom 09. Juni 2005 wird die Wandlungspreisspanne nunmehr dahingehend ge?ndert, da? sie 125 bis 135 % des Durchschnittskurses der Aktie der SOLON AG für Solartechnik in der XETRA-Schlu?auktion an der Frankfurter Wertpapierb?rse in den letzten zwei bis zwanzig B?rsentagen vor dem 20. Juni 2005 betr?gt.

Gem?? ? 5 (b) S. 1 der Emissionsbedingungen ist die Emittentin berechtigt, die Schuldverschreibungen insgesamt, jedoch nicht teilweise, durch Bekanntmachung gem?? ? 14 der Emissionsbedingungen mit einer Frist von nicht weniger als 15 und nicht mehr als 30 Tagen zur vorzeitigen R?ckzahlung zu ihrem Nennbetrag zuz?glich aufgelaufener Zinsen zu k?ndigen. Die Voraussetzung einer solchen K?ndigung gem?? ? 5 (b) S. 2 der Emissionsbedingungen wird dahingehend angepa?t, da? der XETRA-Kurs an mindestens 15 Handelstagen innerhalb eines Zeitraums von 30 aufeinander folgenden Handelstagen, beginnend an oder nach dem 27. Juni 2007, 135 % des an diesen Handelstagen jeweils geltenden Wandlungspreises ?bersteigt.

In der Ver?ffentlichung vom 09. Juni 2005 war ferner angegeben, da? der Wandlungspreis und der Zinssatz für die Verzinsung der Wandelschuldverschreibungen voraussichtlich am 17. Juni 2005 festgelegt und sp?testens am 20. Juni 2005 im elektronischen Bundesanzeiger (Gesellschaftsblatt) und auf der Homepage der SOLON AG für Solartechnik (www.solonag.com) ver?ffentlicht w?rden. Diese Angabe wird nunmehr dahingehend ge?ndert, da? der Wandlungspreis und der Zinssatz für die Verzinsung der Wandelschuldverschreibungen voraussichtlich am 20. Juni 2005 festgelegt werden und am 21. Juni 2005 im elektronischen Bundesanzeiger (Gesellschaftsblatt) und auf der Homepage der SOLON AG für Solartechnik (www.solonag.com) ver?ffentlicht werden.

Die Ver?nderung der Wandlungspreisspanne und die ?brigen ?nderungen f?hren nicht zu einem automatischen Erl?schen bereits ausge?bter Bezugsrechte. Den Aktion?ren und sonstigen Bezugsrechtsinhabern bleibt die M?glichkeit, im Zeitraum ab Ver?ffentlichung des Wandlungspreises und der Verzinsung bis zum 24. Juni 2005 w?hrend der Gesch?ftszeiten der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank AG mit ihren s?mtlichen Niederlassungen bzw. der Depotbanken ihre Bezugserkl?rung zu widerrufen.

Die ?brigen Angaben im Bezugsangebot vom 9. Juni 2005 bleiben unver?ndert.



Berlin, im Juni 2005

SOLON AG für Solartechnik

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