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22.3.2006: Meldung: Österreichische Elektrizitätswirtschafts-AG (Verbund): HV-Beschluss zur Dividende
Österreichische Elektrizitätswirtschafts-AG (Verbundgesellschaft)
Wien
BEKANNTMACHUNG
In der am 20. März 2006 abgehaltenen 59. ordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre unserer Gesellschaft wurden unter anderem folgende Beschlüsse gefasst:
Dividende
Es gelangt für das Geschäftsjahr 2005 eine Dividende von ¤ 5,-- pro Stückaktie zur Ausschüttung.
Die Dividendenausschüttung erfolgt abzüglich 25 % Kapitalertragssteuer am 6. April 2006 gegen Einziehung des Gewinnanteilscheines Nr. 16 bei den folgenden Zahlstellen:
Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG,
Raiffeisen Zentralbank Österreich AG,
Bank Austria Creditanstalt AG.
Handel ex Dividende: ab 27. März 2006
Aktienrückerwerb
Die Hauptversammlung erteilt dem Vorstand gem. § 65 Abs. 1 Z. 8 AktG für die Dauer von 18 Monaten vom Tag der Beschlußfassung an die Ermächtigung, eigene Aktien bis höchstens 10 % des Grundkapitals zu erwerben, wobei der niedrigste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert maximal 20 % unter dem Durchschnittskurs der letzten 30 Handelstage und der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert maximal 20 % über dem Durchschnittskurs der letzten 30 Handelstage betragen darf, unter Einschluß der Ermächtigung des Vorstandes, im Rahmen des zu veröffentlichenden Aktienrückkaufprogramms die eigenen Aktien über die Börse wieder zu verkaufen, wobei der Handel in eigenen Aktien ausgeschlossen ist.
Wien, am 21. März 2006
Österreichische Elektrizitätswirtschafts-Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Wien
BEKANNTMACHUNG
In der am 20. März 2006 abgehaltenen 59. ordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre unserer Gesellschaft wurden unter anderem folgende Beschlüsse gefasst:
Dividende
Es gelangt für das Geschäftsjahr 2005 eine Dividende von ¤ 5,-- pro Stückaktie zur Ausschüttung.
Die Dividendenausschüttung erfolgt abzüglich 25 % Kapitalertragssteuer am 6. April 2006 gegen Einziehung des Gewinnanteilscheines Nr. 16 bei den folgenden Zahlstellen:
Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG,
Raiffeisen Zentralbank Österreich AG,
Bank Austria Creditanstalt AG.
Handel ex Dividende: ab 27. März 2006
Aktienrückerwerb
Die Hauptversammlung erteilt dem Vorstand gem. § 65 Abs. 1 Z. 8 AktG für die Dauer von 18 Monaten vom Tag der Beschlußfassung an die Ermächtigung, eigene Aktien bis höchstens 10 % des Grundkapitals zu erwerben, wobei der niedrigste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert maximal 20 % unter dem Durchschnittskurs der letzten 30 Handelstage und der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert maximal 20 % über dem Durchschnittskurs der letzten 30 Handelstage betragen darf, unter Einschluß der Ermächtigung des Vorstandes, im Rahmen des zu veröffentlichenden Aktienrückkaufprogramms die eigenen Aktien über die Börse wieder zu verkaufen, wobei der Handel in eigenen Aktien ausgeschlossen ist.
Wien, am 21. März 2006
Österreichische Elektrizitätswirtschafts-Aktiengesellschaft
Der Vorstand