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22.6.2005: Windr?der ab 50 Meter sollen vom 1. Juli an nach Immissionsschutzrecht genehmigt werden - "vereinfachtes Genehmigungsverfahren"
F?r Windr?der ab 50 Meter Gesamth?he gilt ab dem 1. Juli nicht mehr das Baurecht, sondern das Immissionsschutzrecht. Wie der Bundesverband WindEnergie e.V., BWE, meldet, sieht das die Neufassung der 4. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (4. BImschV) vor. In der Praxis seien von der ?nderung alle modernen Anlagen betroffen, hei?t es weiter, diese br?chten es teilweise auch schon auf ?ber 150 Meter Gesamth?he.
In Zukunft werde es ein "vereinfachtes Genehmigungsverfahren" ohne Beteiligung der ?ffentlichkeit nach Immissionsschutzrecht geben, so der BWE. Ein f?rmliches Genehmigungsverfahren mit ?ffentlichkeitsbeteiligung sei an eine Umweltvertr?glichkeitspr?fung (UVP) gekoppelt, die bei Windfarmen ab 20 Anlagen zwingend sei. Laufende Verfahren um eine Baugenehmigung w?rden nach altem Recht zu Ende gef?hrt. Die erteilte Baugenehmigung gelte dann als immissionsschutzrechtliche Genehmigung weiter. Allerdings m?sse der Kl?ger im gerichtlichen Verfahren den Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung umstellen.
Der Gesetzgeber habe alten Windkraftanlagen, die nach Baurecht genehmigt wurden, Bestandsschutz einger?umt, erkl?rt Franz-Josef Tigges, Sprecher des Juristischen Beirats im Bundesverband WindEnergie. Damit sei die Debatte um m?glicherweise "illegale" Windr?der beendet, so Tigges.
Bild: Windturbine Nordex N80. Die Anlage wird auf Masten mit 60 - 105 Metern H?he eingesetzt / Quelle: Unternehmen
In Zukunft werde es ein "vereinfachtes Genehmigungsverfahren" ohne Beteiligung der ?ffentlichkeit nach Immissionsschutzrecht geben, so der BWE. Ein f?rmliches Genehmigungsverfahren mit ?ffentlichkeitsbeteiligung sei an eine Umweltvertr?glichkeitspr?fung (UVP) gekoppelt, die bei Windfarmen ab 20 Anlagen zwingend sei. Laufende Verfahren um eine Baugenehmigung w?rden nach altem Recht zu Ende gef?hrt. Die erteilte Baugenehmigung gelte dann als immissionsschutzrechtliche Genehmigung weiter. Allerdings m?sse der Kl?ger im gerichtlichen Verfahren den Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung umstellen.
Der Gesetzgeber habe alten Windkraftanlagen, die nach Baurecht genehmigt wurden, Bestandsschutz einger?umt, erkl?rt Franz-Josef Tigges, Sprecher des Juristischen Beirats im Bundesverband WindEnergie. Damit sei die Debatte um m?glicherweise "illegale" Windr?der beendet, so Tigges.
Bild: Windturbine Nordex N80. Die Anlage wird auf Masten mit 60 - 105 Metern H?he eingesetzt / Quelle: Unternehmen