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23.12.2005: EU mahnt Microsoft
Die Europ?ische Kommission will Microsoft zur Erf?llung ihrer Auflagen bewegen. Das Unternehmen hat nach Angaben der EU-Komission eine Mitteilung erhalten mit zahlreichen Beschwerdepunkten, weil es eine Kommissionsentscheidung vom M?rz 2004 bisher nicht befolgt hat. Microsoft verletze die Regeln des EG-Vertrages (Artikel 82 EGV), indem es sein Beinahemonopol in dem Markt für PC-Betriebssysteme auf die M?rkte für Arbeitgruppenserver-Betriebssysteme und Mediaplayer ausweite.
Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes ?u?erte sich hierzu wie folgt: "Wir haben Microsoft jegliche Gelegenheit gegeben, die Auflagen zu befolgen. Nunmehr haben wir keine andere M?glichkeit, als Microsoft auf dem f?rmlichen Wege zu veranlassen, die betreffenden Bedingungen und Auflagen zu erf?llen."
Die Microsoft-Aktie ist in einigen Nachhaltigkeitsfonds enthalten.
Microsoft Corp.: ISIN US5949181045 / WKN 870747
Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes ?u?erte sich hierzu wie folgt: "Wir haben Microsoft jegliche Gelegenheit gegeben, die Auflagen zu befolgen. Nunmehr haben wir keine andere M?glichkeit, als Microsoft auf dem f?rmlichen Wege zu veranlassen, die betreffenden Bedingungen und Auflagen zu erf?llen."
Die Microsoft-Aktie ist in einigen Nachhaltigkeitsfonds enthalten.
Microsoft Corp.: ISIN US5949181045 / WKN 870747