Erneuerbare Energie

23.8.2005: Etappenerfolg für die Offshore-Windkraft: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) genehmigt neuntes Projekt in der Nordsee

Ein weiterer Offshore-Windpark hat die Genehmigung des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) erhalten. Wie die Hamburger Beh?rde mitteilt, gab sie der GEO, Gesellschaft für Energie und Oekologie mbH aus Enge-Sande, Gr?nes Licht für die Errichtung von zun?chst 80 Windenergieanlagen (WEA) 70 Kilometer westlich von Sylt. Das Vorhaben "DanTysk" sei in der Nordsee das neunte vom BSH genehmigte Projekt au?erhalb der 12-Seemeilen-Grenze in der ausschlie?lichen Wirtschaftszone der Bundesrepublik Deutschland, hei?t es. Beim BSH liefen derzeit Verfahren für insgesamt 32 Windpark-Projekte (27 Nordsee, 5 Ostsee). Wie das BSH weiter berichtet, begr??te auch Peter Harry Carstensen, CDU-Ministerpr?sident des Bundeslandes Schleswig-Holstein, die Entscheidung zugunsten des Projekts. Carstensen habe das BSH in Hamburg besucht und dem Unternehmen gratuliert, so die Meldung, er habe zudem die Bedeutung der Windenergie für das Land Schleswig-Holstein hervor gehoben.


Eckpunkte der Genehmigung DanTysk laut dem BSH

Eckpunkte der BSH- Genehmigung "DanTysk"

? Gegenstand: Errichtung und Betrieb von 80 einzelnen Windenergieanlagen (WEA) mit einer Leistung von max. je 5 MW

? Antrag: Gesellschaft für Energie und Oekologie mbH, Enge-Sande, vom 7. M?rz 2000

? Fl?che/Gebiet: 71 km2, Nordsee, 70 km westlich von Sylt, Wassertiefen zwischen 21 und 33 Metern
;
? Qualit?tsstandard: Konstruktion und Ausstattung gem?? dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der Errichtung; Verpflichtung zur Verwendung kollisionsfreundlicher Fundamentkonstruktionen;

? Pilotphase: Realisierung eines kleineren Projektteiles von 80 WEA;

? Ausbau: Antrag für weitere 220 WEA in mehreren Baustufen ruht bis zur Vorlage der w?hrend der Pilotphase gewonnenen Erkenntnisse; Antragsteller muss Planung zur Ausbauphase sp?testens 2 Jahre nach vollst?ndiger Inbetriebnahme der Pilotphase mitteilen, anderenfalls gilt Antrag als zur?ckgenommen.

? Weitere Bestandteile der Genehmigung: Umfangreiche Bedingungen und Auflagen zur Gew?hrleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sowie zum Schutz der maritimen Umwelt, unter anderem Anordnungen zur Tages- und Nachtkennzeichnung für Schiffs- und Flugverkehr, Schiffsidentifikations-System AIS, Schutz- und Sicherheitskonzept mit Pflicht zur Fortschreibung, schadstofffreier Korrosionsschutz, kein TBT, schallminimierter Bau und Betrieb der Anlagen, Abfallwirtschaftskonzept, Kapselung der Bauteile zur Vermeidung von Freisetzung gef?hrlicher Stoffe; M?glichkeit des BSH, zur Vermeidung drohenden Vogelschlags notfalls das zeitweise Abschalten der Anlagen anzuordnen und die Bauausf?hrung verschiedener Windparkprojekte zur Vermeidung von Umweltbeeintr?chtigungen (z.B. Schallemissionen) zu koordinieren.

? Befristung: Die Genehmigung für den Windpark ist auf 25 Jahre nach Inbetriebnahme befristet. Die Genehmigung erlischt, wenn nicht bis zum 1. Oktober 2008 mit den Bauarbeiten für die Installation der Anlagen begonnen wird.

Antrag auf Verl?ngerung vor Fristablauf m?glich.

? R?ckbaupflicht: Bei Erl?schen, Ablauf oder Widerruf der Genehmigung und im Falle nicht mehr betriebsbereiter Anlagen, ist die Anlage abzubauen und ordnungsgem?? an Land zu entsorgen; Absicherung der R?ckbaupflicht für den Windpark durch Hinterlegung von B?rgschaften vor Errichtung.

Bild: Windturbinen des d?nischen Herstellers Vestas Wind Systems A/S im Offshore-Windpark Horns Rev vor der d?nischen Nordseek?ste / Quelle: Unternehmen
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