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24.9.2003: Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien: Annahmefrist für Fördergeld-Anträge verlängert
Das Bundesumweltministerium (BMU) verlängert die Annahmefrist für Fördergeld-Anträge nach dem aktuell geltenden Marktanreizprogramm (MAP) bis zum 31. Dezember 2003. Dem BMU zufolge werden ab 2004 neue Förderrichtlinien gelten. Diese sollen die gestiegene Nachfrage nach Fördergeldern berücksichtigen. Die Fördersätze würden jährlich überprüft und der Marktentwicklung angepasst. Freiberufler sowie Klein- und Mittelunternehmen könnten die neue Richtlinie jedoch erst nach Genehmigung durch die EU-Kommission nutzen.
Laut Bundesumweltministerium wird das Marktanreizprogramm aus den Einnahmen der Ökosteuer finanziert. Im Rahmen des MAP werden erneuerbare Energien mit Zuschüssen oder Teilschulderlassen bei zinsgünstigen Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert.
Laut Bundesumweltministerium wird das Marktanreizprogramm aus den Einnahmen der Ökosteuer finanziert. Im Rahmen des MAP werden erneuerbare Energien mit Zuschüssen oder Teilschulderlassen bei zinsgünstigen Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert.