Einfach E-Mail-Adresse eintragen und auf "Abschicken" klicken - willkommen!
25.3.2003: Erfolg für die Grünen: Regulierungsbehörde soll Strommarkt ordnen
Spätestens ab Juli 2004 soll eine Regulierungsbehörde den Wettbewerb auf dem deutschen Strommarkt überwachen. Das meldet das Düsseldorfer Handelsblatt heute. Umwelt- und Wirtschaftsministerium sowie die Koalitionsfraktionen hätten sich am Montag darüber geeinigt, hieß es. Bisher habe Deutschland bei der Deregulierung der Energiemärkte einen eigenen Weg beschritten. Die Marktteilnehmer sollten auf dem Weg einer so genannten Verbändevereinbarung für Strom und Gas in eigener Verantwortung die Voraussetzungen für ungehinderten Wettbewerb schaffen. Das Funktionieren dieser Lösung wurde von verschiedenen Seiten bezweifelt. So kritisierten die Grünen nach Angaben des Handelsblatts, dass die Netzbetreiber trotz formaler Liberalisierung ihr Defacto- Monopol missbrauchten. Verbraucherschützer wiesen darauf hin, dass der Wettbewerb nicht richtig vorankomme. Regierungsintern habe sich dagegen Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) noch im Januar klar gegen einen eigenständigen Regulierer ausgesprochen, so das Handelsblatt.
Die Verbändevereinbarungen solle nun außer Kraft gesetzt werden, hieß es. Die neue Regulierungsbehörde habe die Aufgabe, eine saubere Regelung für den Netzzugang für neue Wettbewerber und die Netznutzung für Verbraucher sicher zu stellen. Auch im Konflikt um die Durchleitungsgebühren, die die Netzbetreiber von Konkurrenten verlangen, soll die Behörde für Klarheit sorgen.
Bestandteil der Einigung zwischen Umwelt- und Wirtschaftsministerium sei außerdem eine Verständigung darüber, dass energieintensive Betriebe im Einzelfall bei den Kosten des Erneuerbare- Energien-Gesetzes (EEG) entlastet werden sollen, berichtet das Handelsblatt weiter. Dazu werde es in Kürze ein entsprechendes Gesetz geben, das allerdings nur bis Juli kommenden Jahres gelten solle. Im Rahmen der geplanten EEG- Novelle wolle man später eine endgültige Regelung finden. Nach Informationen des Blatts müssen alle Stromkunden einen Aufpreis von 0,5 Cent pro Kilowattstunde (kWh) zahlen, um die höheren Kosten von grünem Strom zu finanzieren. Für Betriebe mit besonders hohem Energieverbrauch soll dieser Satz in Zukunft auf 0,05 Cent ermäßigt werden. Allerdings würden bisher nur Betriebe der Aluminium-Industrie die entsprechenden Verbrauchsgrenzen für die Vergünstigung überschreiten, hieß es.
Die Verbändevereinbarungen solle nun außer Kraft gesetzt werden, hieß es. Die neue Regulierungsbehörde habe die Aufgabe, eine saubere Regelung für den Netzzugang für neue Wettbewerber und die Netznutzung für Verbraucher sicher zu stellen. Auch im Konflikt um die Durchleitungsgebühren, die die Netzbetreiber von Konkurrenten verlangen, soll die Behörde für Klarheit sorgen.
Bestandteil der Einigung zwischen Umwelt- und Wirtschaftsministerium sei außerdem eine Verständigung darüber, dass energieintensive Betriebe im Einzelfall bei den Kosten des Erneuerbare- Energien-Gesetzes (EEG) entlastet werden sollen, berichtet das Handelsblatt weiter. Dazu werde es in Kürze ein entsprechendes Gesetz geben, das allerdings nur bis Juli kommenden Jahres gelten solle. Im Rahmen der geplanten EEG- Novelle wolle man später eine endgültige Regelung finden. Nach Informationen des Blatts müssen alle Stromkunden einen Aufpreis von 0,5 Cent pro Kilowattstunde (kWh) zahlen, um die höheren Kosten von grünem Strom zu finanzieren. Für Betriebe mit besonders hohem Energieverbrauch soll dieser Satz in Zukunft auf 0,05 Cent ermäßigt werden. Allerdings würden bisher nur Betriebe der Aluminium-Industrie die entsprechenden Verbrauchsgrenzen für die Vergünstigung überschreiten, hieß es.