2.6.2005: Meldung: Progeo Holding AG: "Geologger" ab 1.6.2005 mit Garantie

"Geologger"-Dichtungskontrollsystem ab 1.6.2005 mit Garantie auf Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik

Gro?beeren, 01.06.2005.

Als f?hrender Hersteller von Dichtungskontrollsystemen für die ?berwachung von Deponieabdichtungen wird die zur Progeo Holding AG geh?rende "Geologger" Systems GmbH ab 1.6.2005 für alle neu ausgelieferten Dichtungskontrollsysteme vom Typ "Geologger" auf Basis einer freiwilligen Selbstverpflichtung eine Garantieerkl?rung zur Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik aussprechen.

Hintergrund ist, dass elektrische Anlagen, also auch elektrische Dichtungskontrollsysteme, auf Grund der einschl?gigen gewerberechtlichen und berufsgenossenenschaftlichen Vorschriften den anerkannten Regeln der Technik entsprechen m?ssen, damit der Betreiber der Anlage seiner gesetzlichen Sorgfaltspflicht nachkommt. In der Praxis hatten die Betreiber solcher Dichtungskontrollsystem aber auch die zust?ndigen Genehmigungsbeh?rden bisher meist darauf vertraut, dass das so genannte projektunabh?ngige Eignungsgutachten der Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) ein ausreichender Nachweis daf?r ist, dass ein angebotenes elektrisches Dichtungskontrollsystem die anerkannten Regeln der Technik einh?lt. Hierzu hat die BAM nun allerdings auf Nachfrage klargestellt, dass dies nicht Gegenstand der projektunabh?ngigen Begutachtung sei, sondern vielmehr ungepr?ft vorausgesetzt werde, da grunds?tzlich nur solche Systeme gewerblich in Verkehr gebracht werden d?rfen, wof?r allerdings der Hersteller bzw. dessen inl?ndischer Vertreter die Verantwortung trage.

"Da der Erwerber eines Dichtungskontrollsystems mit der ?berpr?fung des Dichtungskontrollsystems auf Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik in aller Regel fachlich ?berfordert ist, sollte er sich die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik vom Hersteller schriftlich garantieren lassen", so Vertriebsleiter Martin Busse bei der Vorstellung der neuen Garantie. "Dies wird in diesem Zusammenhang auch von der BAM empfohlen. Mit unserer Garantieerkl?rung reduzieren wir für unsere Kunden die bisher bestehende haftungsrechtlichen Unsicherheiten", so Busse wei-ter. "Die Garantiererkl?rung verbessert die Rechtsposition für unsere Kunden erheblich, da wir den Kunden gegen?ber selbst dann haften, wenn uns an der Nichteinhaltung der anerkannten Regeln der Technik kein Verschulden trifft. Auf Grund des hohen technischen Niveaus unserer Systeme ist für die Abgabe der Garantieerkl?rung für uns geradezu eine Selbstverst?ndlichkeit und Ausdruck unserer Kundenorientierung. Gleichzeitig erh?hen wir damit den Druck auf andere Anbieter derartiger Systeme, bei denen die anerkannten Regeln der Technik bis heute nachweislich nicht beachtet werden. So erwarten wir, dass zuk?nftig die Garantieerkl?rung zusammen mit dem so genannten projektunabh?ngigen Eignungsgutachten der BAM von Bauherren und Genehmigungsbeh?rden im Zuge der Auftragsvergabe regelm??ig eingefordert wird, weil damit für den Kunden auf einfache Weise eine belastbare und rechtlich h?chst wirksame Zuordnung der Produktverantwortlichkeit geschaffen wird."

Progeo (WKN 692650) entwickelt und vermarktet innovative Informationssysteme für die mess-technische ?berwachung von Bauwerken zur Fr?herkennung und pr?zisen Ortung von Leckagen an Bauwerksabdichtungen. Die Progeo-Aktien sind im Freiverkehr der B?rsen in Frankfurt, Berlin-Bremen und Stuttgart notiert.

Weitere Informationen:

Progeo Holding AG
Frau Ute Nietz
Tel: 033701-22-111
Fax: 033701-22-160
Email: [email protected]
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