26.2.2003: Eltern haften für ihre Kinder - Verfahren gegen Töchter von RWE und E.on

Das Bundeskartellamt hat gegen Unternehmen von RWE (WKN 703712) und E.on (WKN 761440) ein Missbrauchsverfahren wegen überhöhter Preise für die Bereitstellung von Regelenergie eingeleitet. Betroffen sind die RWE Kraftwerksgesellschaft RWE Power AG, Essen, und RWE Rheinbraun AG, Köln, sowie die E.on Sales & Trading
GmbH, München.

Die heutige Entscheidung geht zurück auf eine Beschwerde des Verbandes der industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK). Laut Berechnungen des VIK sind die Preise für Regelenergie gegenüber dem ersten Angebotszeitraum (Februar bis Juli 2001) in von RWE oder E.on belieferten Gebieten um bis zu 150 Prozent gestiegen. Nach erster Einschätzung des Bundeskartellamts vermögen RWE und Eon diese erheblichen Preisanstiege nicht zu erklären.

Die so genannte Regelenergie gleicht Differenzen zwischen der Einspeisung von Elektrizität und der tatsächlichen Stromentnahme durch die Kunden aus. Die Netzbetreiber schreiben die Regelenergie laut Kartellamt jeweils für einen Zeitraum von sechs Monaten aus. Ihre Preise fließen in die Berechnung von Netznutzungsentgelten ein. Diese Netznutzungsentgelte belasten alle nachgelagerten Stromkunden wie Stadtwerke, Stromhändler, Industriekunden und Haushalte. Durch die hohen Preise für Regelenergie gab es im Jahr 2002 bei den Übertragungsnetzentgelten Preisanstiege von über zehn Prozent, teilte das Kartellamt mit.
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