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26.3.2003: Effektiver Anlegerschutz fördert Wettbewerbsfähigkeit der Finanzmärkte
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) haben umfassende Reformen für einen verbesserten Anlegerschutz gefordert. Durch erweiterte Informationspflichten der Unternehmen, eine verschärfte Haftung bei Falschinformationen und die Verbesserung der Klagemöglichkeiten und -aussichten müssten private Kapitalanleger besser vor Managementfehlern geschützt werden, forderten die beiden Organisationen. Private Kapitalanleger würden erst dann wieder Vertrauen in die Aktienmärkte fassen, wenn ihre Rechte gestärkt würden. "Es hat sich gezeigt, dass derzeit auf die Redlichkeit der Unternehmensführungen kein Verlass ist", sagte vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. "Nach der dramatischen Kapitalvernichtung von 700 Milliarden Euro in den vergangenen drei Jahren brauchen wir jetzt mutige Reformen für mehr Anlegerschutz."
"Die Vertrauenskrise gerade am deutschen Aktienmarkt ist auch auf fehlerhafte, unterlassene oder intransparente Unternehmenskommunikation zurückzuführen", so Klaus Schneider, Vorstandsvorsitzender der SdK. "Es muss Schluss sein damit, dass nur die positiven Zahlen kommuniziert, negative Fakten jedoch unter dem Tisch gehalten werden." Die beiden Organisationen warnten davor, einen verbesserten Anlegerschutz als Zusatzbelastung für die Unternehmen zu diffamieren. Vielmehr werde ein Mehr an Anlegerschutz der Börse und den Unternehmen neue Auftriebskraft verleihen.
Der vzbv und die SdK begrüßten das von der Bundesregierung vorgelegte 10-Punkte- Programm zur Verbesserung des Anlegerschutzes als Schritt in die richtige Richtung und wiesen auf zahlreiche Schwachstellen und Defizite im jetzigen System hin. So seien die Informationspflichten für Unternehmen ebenso lückenhaft wie die Haftungsregelungen bei fehlerhafter Unternehmensinformation. Auch die Klagemöglichkeiten privater Anleger müssten an zahlreichen Punkten erweitert werden. So sind die bisherigen Fristen zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen derart kurz, dass der Verbraucher oftmals seinen Schaden erst dann erkennt, wenn die Verjährung schon eingetreten ist. Zum Teil müssen Klagen überhastet eingereicht werden, um die Verjährung zu unterbrechen. "Wer will, dass die privaten Anleger wieder Vertrauen in den Aktienmarkt fassen, der kann sich nicht mit Haftungsregeln begnügen, die so solide sind wie die Zahlen von EM.TV, ComROAD oder Enron", sagte vzbv-Vorstand Edda Müller.
Konkret fordern die beiden Organisationen:
- Die Verschärfung von Haftungsregelungen für Vorstände und Aufsichtsräte von Unternehmen. Für fehlerhafte Information des Kapitalmarktes sollten diese als Organe der Gesellschaften persönlich haften; die Haftung solle bereits bei grober Fahrlässigkeit beginnen. Wenn Berufshaftpflichtversicherungen das Handeln der Organe absicherten, müsse künftig ein substantieller Selbstbehalt als Anreiz für korrektes Verhalten gesetzlich festgeschrieben werden, so vzbv und SdK.
- Die Ausweitung der Haftung bei der Verletzung von Informationspflichten. Diese solle nicht allein - wie bisher - für Ad-hoc-Mitteilungen, sondern auch für Äußerungen in Hauptversammlungen, bei Analystenbesprechungen oder gegenüber den Medien gelten.
- Die Verbesserung von Klagemöglichkeiten und -aussichten für Anleger. Die Beweislast sei zu Gunsten des Anlegers umzukehren: Es solle die Vermutung gelten, dass die fehlerhafte oder unterlassene Information ursächlich für den Erwerb des Wertpapiers war.
- Die Verlängerung der absoluten Verjährungsfrist bei der Prospekthaftung und der Haftung für fehlerhafte oder unterlassene Informationen. Dieses solle statt drei fünf Jahre betragen.
- Die Ausdehnung der Strafbarkeit von Kapitalmarktdelikten auch auf grobe Fahrlässigkeit.
Auch die Transparenz von Unternehmensinformationen müsse gesteigert werden, hieß es. Die Firmen sollten gesetzlich dazu verpflichtet werden, die individuelle Vergütung von Unternehmensorganen offen zu legen.
"Bei der derzeitigen Ausgangslage muss sich rasch der Gedanke durchsetzen, dass ein Mehr an Anlegerschutz die Unternehmen nicht zusätzlich belastet, sondern ihnen und der Börse wieder neue Auftriebskraft verleiht", so Manfred Westphal, Fachbereichsleiter Finanzdienstleistungen im vzbv. Anlegerschutz bedeute vor allem Vertrauensbildung, stärkere unternehmerische Sorgfalt und transparente und umfassende Information der Anleger. Nur mit einer solchen Politik habe ein Unternehmen Aussichten auf eine stetige Rendite.
"Die Vertrauenskrise gerade am deutschen Aktienmarkt ist auch auf fehlerhafte, unterlassene oder intransparente Unternehmenskommunikation zurückzuführen", so Klaus Schneider, Vorstandsvorsitzender der SdK. "Es muss Schluss sein damit, dass nur die positiven Zahlen kommuniziert, negative Fakten jedoch unter dem Tisch gehalten werden." Die beiden Organisationen warnten davor, einen verbesserten Anlegerschutz als Zusatzbelastung für die Unternehmen zu diffamieren. Vielmehr werde ein Mehr an Anlegerschutz der Börse und den Unternehmen neue Auftriebskraft verleihen.
Der vzbv und die SdK begrüßten das von der Bundesregierung vorgelegte 10-Punkte- Programm zur Verbesserung des Anlegerschutzes als Schritt in die richtige Richtung und wiesen auf zahlreiche Schwachstellen und Defizite im jetzigen System hin. So seien die Informationspflichten für Unternehmen ebenso lückenhaft wie die Haftungsregelungen bei fehlerhafter Unternehmensinformation. Auch die Klagemöglichkeiten privater Anleger müssten an zahlreichen Punkten erweitert werden. So sind die bisherigen Fristen zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen derart kurz, dass der Verbraucher oftmals seinen Schaden erst dann erkennt, wenn die Verjährung schon eingetreten ist. Zum Teil müssen Klagen überhastet eingereicht werden, um die Verjährung zu unterbrechen. "Wer will, dass die privaten Anleger wieder Vertrauen in den Aktienmarkt fassen, der kann sich nicht mit Haftungsregeln begnügen, die so solide sind wie die Zahlen von EM.TV, ComROAD oder Enron", sagte vzbv-Vorstand Edda Müller.
Konkret fordern die beiden Organisationen:
- Die Verschärfung von Haftungsregelungen für Vorstände und Aufsichtsräte von Unternehmen. Für fehlerhafte Information des Kapitalmarktes sollten diese als Organe der Gesellschaften persönlich haften; die Haftung solle bereits bei grober Fahrlässigkeit beginnen. Wenn Berufshaftpflichtversicherungen das Handeln der Organe absicherten, müsse künftig ein substantieller Selbstbehalt als Anreiz für korrektes Verhalten gesetzlich festgeschrieben werden, so vzbv und SdK.
- Die Ausweitung der Haftung bei der Verletzung von Informationspflichten. Diese solle nicht allein - wie bisher - für Ad-hoc-Mitteilungen, sondern auch für Äußerungen in Hauptversammlungen, bei Analystenbesprechungen oder gegenüber den Medien gelten.
- Die Verbesserung von Klagemöglichkeiten und -aussichten für Anleger. Die Beweislast sei zu Gunsten des Anlegers umzukehren: Es solle die Vermutung gelten, dass die fehlerhafte oder unterlassene Information ursächlich für den Erwerb des Wertpapiers war.
- Die Verlängerung der absoluten Verjährungsfrist bei der Prospekthaftung und der Haftung für fehlerhafte oder unterlassene Informationen. Dieses solle statt drei fünf Jahre betragen.
- Die Ausdehnung der Strafbarkeit von Kapitalmarktdelikten auch auf grobe Fahrlässigkeit.
Auch die Transparenz von Unternehmensinformationen müsse gesteigert werden, hieß es. Die Firmen sollten gesetzlich dazu verpflichtet werden, die individuelle Vergütung von Unternehmensorganen offen zu legen.
"Bei der derzeitigen Ausgangslage muss sich rasch der Gedanke durchsetzen, dass ein Mehr an Anlegerschutz die Unternehmen nicht zusätzlich belastet, sondern ihnen und der Börse wieder neue Auftriebskraft verleiht", so Manfred Westphal, Fachbereichsleiter Finanzdienstleistungen im vzbv. Anlegerschutz bedeute vor allem Vertrauensbildung, stärkere unternehmerische Sorgfalt und transparente und umfassende Information der Anleger. Nur mit einer solchen Politik habe ein Unternehmen Aussichten auf eine stetige Rendite.