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26.7.2004: Verfolgte Unschuld? - Gericht hebt Rekordbusse gegen DaimlerChrysler auf
Der Oberste Gerichthof des US-Bundesstaates Michigan hat die Entscheidung eines Geschworenengerichts aus dem Jahr 1999 annulliert, einer Chrysler-Angestellten wegen sexueller Belästigung Schadenersatz in Höhe von 21 Millionen Dollar zuzusprechen. Die hatte ihrem Arbeitgeber mangelnden Schutz vor sexueller Nötigung am Arbeitsplatz vorgeworfen. Der Basler Zeitung zufolge verwarf die höhere Instanz die gegen den Autokonzern verhängte Rekordstrafe als "exzessiv". Es entschied, den Fall neu aufzurollen. Im Verfahren von 1999 hatte der Psychologe der in Detroit angestellten Chrysler-Mitarbeiterin ausgesagt, die Belästigungen hätten seine Patientin in den Alkoholkonsum getrieben und eine tiefe Depression verursacht.
DaimlerChrysler AG: ISIN DE0007100000 / WKN 710000
DaimlerChrysler AG: ISIN DE0007100000 / WKN 710000