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26.9.2005: Handel mit Derivaten auf Emissionsrechte auch ohne Banklizenz m?glich
Der Handel von Derivaten auf Emissionsrechte, etwa Termink?ufe, durch Intermedi?re erfordert nicht zwingend eine Banklizenz. Das hat Joachim du Buisson von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei einer Konferenz in D?sseldorf am 22. September best?tigt. Das Emissionsrecht muss dann allerdings im Zuge der Transaktion im Emissionshandelsregister auf einen anderen Eigent?mer ?bertragen werden (physical delivery). Gewerbsm??ige Finanzdienleistungen für reine Geldtransaktionen (cash settlements) sind ohne Erlaubnis der BaFin nicht zul?ssig.
Mit Termink?ufen decken sich emittierende Betriebe ein, wenn sie ihre Produktion ausweiten oder fehlende Rechte absichern wollen. Verk?ufer sind Unternehmen, die ihre Emissionen verringern.
?ber diese Leitlinien der BaFin hinaus ist jedoch noch vieles unklar, wie auf der Veranstaltung der International Emissions Trading Association (IETA) und der internationalen Soziet?t N?rr Stiefenhofer Lutz deutlich wurde. Diskutiert wurde etwa, ob eine Banklizenz erforderlich ist, wenn der Erwerber dem Verk?ufer des Rechts einen finanziellen Ausgleich für die Sicherung des Rechts gew?hrt (margin calls). Die Abgrenzung ist für viele H?ndler von Emissionsrechten entscheidend, weil aufsichtspflichtiger Handel ohne Banklizenz strafbar ist. Die Beurteilung dieser F?lle soll mit der Umsetzung der europ?ischen Richtlinie für M?rkte in Finanzinstrumenten geregelt werden.
Auch zu der Frage, ob das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) auf den Emissionshandel anwendbar ist, gibt es bislang keine eindeutige Antwort. Eine Folge: Ein Energieproduzent w?re Insider, wenn er den Kohlendioxid-Aussto? senkt, weil er Emissionsrechte auf den Markt bringen wird "Es ist zu hoffen, dass die BaFin solche F?lle vom Anwendungsbereich des WpHG ausnimmt", sagte der Rechtsanwalt Dr. Timo Holzborn. Ein riskantes Gesch?ft ist es, Emissionsrechte als Kreditsicherheiten zu ?bertragen. Denn dazu m?ssen die Rechte im Emissionsregister auf den Sicherungsnehmer umgeschrieben werden. Eine Verpf?ndung ist nicht m?glich. Bei Problemen mit der Finanzierung ist der Kredit nehmende Anlagenbetreiber, der sein Eigentum an dem Recht verloren hat, vom Wohlverhalten der Bank abh?ngig. Ihm drohen hohe Strafen, wenn er die Rechte nicht rechtzeitig abliefern kann.
Auf der anderen Seite hat die Bank wegen des ?ffentlichen Glaubens ohne ?bertragung keine Sicherheit. Insoweit ist sogar der b?sgl?ubige Erwerb gesch?tzt. Solche Situationen k?nnen insbesondere bei Insolvenzen und Mehrfachbesicherungen zugunsten von Banken entstehen. "In Due Diligences stellt man immer wieder fest, dass für die Produktion erforderliche und zum Teil bereits durch Emission verwirkte Emissionsrechte gar nicht mehr vorhanden sind, sondern zuvor zu Geld gemacht wurden", sagte Holzborn.
Interessant ist für viele Unternehmen auch die Frage, ob Emissionsrechte aus der zweiten Zuteilungsperiode ab 2008 für Altverpflichtungen etwa aus 2007 eingesetzt werden k?nnen. Im Gesetz ist das bisher nicht vorgesehen. Thomas Sch?tz von der Deutschen Emissionshandelsstelle beim Umweltbundesamt berichtete, dass dies derzeit mit der Europ?ischen Kommission diskutiert werde. "Sollte das tats?chlich erm?glicht werden, w?re das eine v?llig neue Situation für alle betroffenen Marktteilnehmer", kommentierte Uwe M. Erling, Rechtsanwalt bei N?rr Stiefenhofer Lutz.
Mit Termink?ufen decken sich emittierende Betriebe ein, wenn sie ihre Produktion ausweiten oder fehlende Rechte absichern wollen. Verk?ufer sind Unternehmen, die ihre Emissionen verringern.
?ber diese Leitlinien der BaFin hinaus ist jedoch noch vieles unklar, wie auf der Veranstaltung der International Emissions Trading Association (IETA) und der internationalen Soziet?t N?rr Stiefenhofer Lutz deutlich wurde. Diskutiert wurde etwa, ob eine Banklizenz erforderlich ist, wenn der Erwerber dem Verk?ufer des Rechts einen finanziellen Ausgleich für die Sicherung des Rechts gew?hrt (margin calls). Die Abgrenzung ist für viele H?ndler von Emissionsrechten entscheidend, weil aufsichtspflichtiger Handel ohne Banklizenz strafbar ist. Die Beurteilung dieser F?lle soll mit der Umsetzung der europ?ischen Richtlinie für M?rkte in Finanzinstrumenten geregelt werden.
Auch zu der Frage, ob das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) auf den Emissionshandel anwendbar ist, gibt es bislang keine eindeutige Antwort. Eine Folge: Ein Energieproduzent w?re Insider, wenn er den Kohlendioxid-Aussto? senkt, weil er Emissionsrechte auf den Markt bringen wird "Es ist zu hoffen, dass die BaFin solche F?lle vom Anwendungsbereich des WpHG ausnimmt", sagte der Rechtsanwalt Dr. Timo Holzborn. Ein riskantes Gesch?ft ist es, Emissionsrechte als Kreditsicherheiten zu ?bertragen. Denn dazu m?ssen die Rechte im Emissionsregister auf den Sicherungsnehmer umgeschrieben werden. Eine Verpf?ndung ist nicht m?glich. Bei Problemen mit der Finanzierung ist der Kredit nehmende Anlagenbetreiber, der sein Eigentum an dem Recht verloren hat, vom Wohlverhalten der Bank abh?ngig. Ihm drohen hohe Strafen, wenn er die Rechte nicht rechtzeitig abliefern kann.
Auf der anderen Seite hat die Bank wegen des ?ffentlichen Glaubens ohne ?bertragung keine Sicherheit. Insoweit ist sogar der b?sgl?ubige Erwerb gesch?tzt. Solche Situationen k?nnen insbesondere bei Insolvenzen und Mehrfachbesicherungen zugunsten von Banken entstehen. "In Due Diligences stellt man immer wieder fest, dass für die Produktion erforderliche und zum Teil bereits durch Emission verwirkte Emissionsrechte gar nicht mehr vorhanden sind, sondern zuvor zu Geld gemacht wurden", sagte Holzborn.
Interessant ist für viele Unternehmen auch die Frage, ob Emissionsrechte aus der zweiten Zuteilungsperiode ab 2008 für Altverpflichtungen etwa aus 2007 eingesetzt werden k?nnen. Im Gesetz ist das bisher nicht vorgesehen. Thomas Sch?tz von der Deutschen Emissionshandelsstelle beim Umweltbundesamt berichtete, dass dies derzeit mit der Europ?ischen Kommission diskutiert werde. "Sollte das tats?chlich erm?glicht werden, w?re das eine v?llig neue Situation für alle betroffenen Marktteilnehmer", kommentierte Uwe M. Erling, Rechtsanwalt bei N?rr Stiefenhofer Lutz.