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27.7.2005: Gericht urteilt ?ber Umspannungskosten für Biogasanlagen
Auf eigene Kosten m?ssen Betreiber einer Biogasanlage für die netzf?hige Umspannung des von ihm produzierten Stromes sorgen. Das hat der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe in einem Berufungsverfahren entschieden. In dem verhandelten Fall hatte ein Kl?ger gemeint, dass der Netzbetreiber nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verpflichtet ist, den Strom so einzuspeisen, wie er ihn produziert. Er betreibt seit Februar 2003 eine Biogasanlage und produziert damit Strom in Niederspannung. Dieser Strom wird ?ber ein Umspannwerk (M 2) in Mittelspannungsstrom umgewandelt, so kann er in das von dem Elektrizit?tswerk betriebene Stromnetz eingespeist werden. Im Herbst 2004 errichtete der Kl?ger eine weitere Biogasanlage, bei der ebenfalls Strom in Niederspannung gewonnen wird. Die Kapazit?ten des Umspannwerkes reichen m?glicherweise jedoch nicht aus, auch diesen Strom auf Mittelspannung umzuwandeln. Das Landgericht Konstanz hatte dem Antrag des Kl?gers im Wege der einstweiligen Verf?gung stattgegeben. Die Berufung des beklagten Elektrizit?tswerks zum Oberlandesgericht Karlsruhe gegen diese Verf?gung war jetzt erfolgreich, der Kl?ger habe keinen Anspruch auf den begehrten Netzanschluss in Niederspannung.
Laut dem Oberlandesgericht hat der Anlagebetreiber es bei der Investitionsentscheidung in der Hand, zu pr?fen, ob die Anlage mit erheblichen Kosten der Umspannung bei der Einspeisung in eine andere Spannungsebene wirtschaftlich sinnvoll zu betreiben sei. Trotz der vom EEG angestrebten nachhaltigen Entwicklung der Energieversorgung und F?rderung der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien sei es nicht sachgerecht, die Allgemeinheit diese Kosten ?ber die Stromkosten tragen zu lassen, ohne dass vom Netzbetreiber eine Wirtschaftlichkeitspr?fung erfolgen k?nne.
Bildhinweis: Biogaskraftwerk der Schmack Biogas AG / Quelle: Unternehmen
Laut dem Oberlandesgericht hat der Anlagebetreiber es bei der Investitionsentscheidung in der Hand, zu pr?fen, ob die Anlage mit erheblichen Kosten der Umspannung bei der Einspeisung in eine andere Spannungsebene wirtschaftlich sinnvoll zu betreiben sei. Trotz der vom EEG angestrebten nachhaltigen Entwicklung der Energieversorgung und F?rderung der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien sei es nicht sachgerecht, die Allgemeinheit diese Kosten ?ber die Stromkosten tragen zu lassen, ohne dass vom Netzbetreiber eine Wirtschaftlichkeitspr?fung erfolgen k?nne.
Bildhinweis: Biogaskraftwerk der Schmack Biogas AG / Quelle: Unternehmen