28.02.2003: Alleinherrschaft - Kleinaktionäre raus bei Gerresheimer Glas AG

Die Hauptversammlung der Gerresheimer Glas AG (WKN 587300) am 13. Mai 2003 soll für die Minderheitsaktionäre des Düsseldorfer Unternehmens die letzte sein. Das fordert zumindest die Gerresheimer Holdings GmbH & Co. KG, Hauptaktionärin des Spezialglasherstellers vom Rhein, die 98,56 Prozent der Anteilscheine an der Gerresheimer Glas AG hält. Die freien Aktionäre sollten eine Barabfindung von 16,12 Euro je Aktie erhalten, teilte das Unternehmen in einer Presseerklärung mit. Gerresheimer notierten am Donnerstag in Frankfurt unter geringen Umsätzen mit 17,60 Euro.

Die Höhe der Barabfindung sei auf der Grundlage eines Bewertungsgutachtens der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, festgelegt worden, hieß es. Zusätzlich dazu habe die BDO Deutsche Warentreuhand AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, als gerichtlich bestellter sachverständiger Prüfer den Wert der Barabfindung als angemessen bestätigt.
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