28.2.2003: Meldung: Zwei neue Vorstände bei EnBW Regional

Dr. Bernhard Beck und Dr. Wolfgang Bruder

Zwei neue Vorstände bei der EnBW Regional AG

Dr. Beck Vorstandsvorsitzender der Netz- und Kommunalgesellschaft

Stuttgart. Dr. Bernhard Beck und Dr. Wolfgang Bruder sind vom Aufsichtsrat als neue Vorstandsmitglieder der EnBW Regional AG berufen worden. Damit setzt sich der Vorstand der Netz- und Kommunalgesellschaft des EnBW-Konzerns künftig aus fünf Mitgliedern zusammen. Den Vorstandsvorsitz übernimmt Dr. Beck; er ist gleichzeitig Mitglied des EnBW-Konzernvorstands. Zum stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden der EnBW Regional AG wurde Dr. Christian Holzherr ernannt, der seit Februar 2002 das kaufmännische Ressort verantwortet. Wie bisher gehören dem Vorstand Peter Boss als Arbeitsdirektor und Dr.-Ing. Michael Kunath für das Ressort Technik an.

Dr. Wolfgang Bruder folgt im Vorstandsbereich für kommunale Beziehungen und Vertrieb auf Ulrich Wendt, der im Januar aus dem Konzern ausgeschieden ist. Dr. Bruder, 1951 in Göppingen geboren, studierte in Konstanz Verwaltungs- und Wirtschaftswissenschaften und schlug zunächst eine Universitätslaufbahn ein. 1984 wechselte er als Beigeordneter für Finanzen und Wirtschaft in die Stadtverwaltung von Offenburg. Im Jahr 1989 wurde er zum Oberbürgermeister von Offenburg gewählt und 1997 wiedergewählt. Seit November 2002 arbeitete Dr. Bruder als Generalbevollmächtigter für kommunale Beziehungen im EnBW-Konzern.

Die EnBW Regional AG ist eine der größten Einzelgesellschaften im EnBW-Konzern. Sie ist verantwortlich für Bau und Betrieb des 80.000 Kilometer langen Stromverteilnetzes und für die kommunalen Beziehungen und Dienstleistungen in Baden-Württemberg. Außerdem gehören zur EnBW Regional AG über 40 Beteiligungen an Stadtwerken und regionalen Verteilunternehmen. Rund 2.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in den Zentralbereichen und in sechs Regionalzentren beschäftigt. Mit der NWS Regional AG & Co. KG ist das Unternehmen in einer engen Kooperation verbunden, um Netzkunden und Kommunen landesweit Dienstleistungen auf der Basis der Querverbundskompetenz für Strom-, Gas-, Wasser, Wärme- und Telekommunikationsnetze anbieten zu können.
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