Anleihen / AIF

28.3.2007: Nun ist es amtlich: Vorgehen gegen insolventen Baum-Investment-Anbieter Prime Forestry war korrekt

Bäume in Panama, umweltgerecht in Plantagen großgezogen, ökologisches Holz ohne Urwaldrodung - es klang verheißungsvoll, was die Züricher Firma Prime Forestry ihren Kunden anbot. Nun ist das Aus für das Unternehmen endgültig besiegelt: Die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) hat über Prime Forestry Switzerland zu Recht den Konkurs verhängt. Auch die Liquidation der mit ihr verbundenen Prime Forestry Group ist laut Bundesgericht nicht zu beanstanden - das meldet unter anderem "Der Standard" aus Österreich. Rund 3000 Kunden hatten laut den Angaben immerhin etwa 37 Mio. Euro investiert.

2006 bemängelte die EBK, Prime Forestry habe mit ihrem Angebot das Verbot der gewerbsmäßigen Entgegennahme von Publikumsgeldern verletzt. Bei der überschuldeten Prime Forestry Switzerland verhängte die EBK laut den Medienmitteilungen den Konkurs, die Prime Forestry Group schickte sie in Liquidation.

Die Firmen hatten dagegen Beschwerde beim Bundesgericht eingelegt. Die wurde nun abgewiesen. Die Lausanner Richter fanden es bankenrechtlich nicht zu beanstanden, den Kunden konkrete Bäume zu verkaufen. Das habe Prime Forestry aber nicht getan. Der Kunde habe, so die Medienbeerichte, ein Zertifikat erhalten, das ihn als Baumbesitzer ausgewiesen hätte. Die Angaben auf dem Dokument hätten - und das ist neu an den Berichten - jedoch nicht genügt, um in Panama zu beweisen, dass die Prime-Forestry-Kunden das Eigentum erworben hätten.

Auch laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen hätten die Kunden nicht das Eigentum an bestimmten Bäumen erworben und den Erlös aus deren Verkauf erhalten. Die Kunden hätten vielmehr nur einen Anteil am Nettogewinn einer gesamten "Projekt-ID" von mehreren hundert Kunden erwroben, heißt es.

Daher, so die Richter, hätte die Bankenkomission in der Schweiz recht gehabt, als sie das Geld der Kunden als "gewerbsmäßig entgegen genommene Publikumsgelder" bewertete. Die Verhängung des Konkurses und die Liquidation seien damit nicht zu beanstanden, so "Der Standard".
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