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28.4.2003: NABU reicht EU-Beschwerde gegen Offshore-Windpark Butendiek ein

Der Naturschutzbund NABU hat gegen den Offshore-Windpark "Butendiek" eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingereicht. Er fordert, dass das betroffene Meeresgebiet sowohl nach der Europäischen Vogelschutzrichtlinie als auch nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie als Meeresschutzgebiet ausgewiesen wird. Die Beeinträchtigungen von Schweinswalen sowie zahlreicher bedrohter Seevogelarten durch "Butendiek" sei mit dem EU-Recht nicht vereinbar.

NABU-Präsident Christian Unselt bedauert zwar, gegen "ein eigentlich umweltpolitisch sinnvolles Projekt wie den Windpark Butendiek vorgehen zu müssen." Aber angesichts ausreichender Meeresfläche außerhalb der auszuweisenden Schutzgebiete, die genauso für die Offshore-Windenergie nutzbar sei, schadeten Genehmigungsbehörde und Betreiber durch ihr "starrsinniges Festhalten an diesem Standort" nur der Zukunft der Windenergie. Unselt bemängelt die nach seiner Einschätzung ungenügende Steuerung der Offshore-Planungen insgesamt. Letztlich erhoffe sich der NABU von der Beschwerde auch eine Signalwirkung auf andere Windparks, die in kritischen Bereichen geplant seien. "Wir brauchen eine neue Steuerung des Ausbaus der Offshore-Windenergie, bei der der Naturschutz ausreichend berücksichtigt wird und die Windenergie somit eine echte Zukunftsperspektive bekommt", so Unselt.

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hatte im Dezember grünes Licht für den Windpark in der Nordsee nahe Sylt gegeben. Es genehmigte der Bürger-Windpark-Butendiek GmbH aus Husum die Errichtung von 80 Windenergieanlagen (WEA), die 34 Kilometer westlich von Sylt in einer Wassertiefe von rund 20 Metern errichtet werden sollen. "Butendiek" ist das zweite genehmigte Offshore-Projekt außerhalb der 12-Seemeilen-Grenze in der Ausschließlichen Wirtschaftszone der Bundesrepublik Deutschland. Insgesamt liegen laut dem BSH derzeit Genehmigungsverfahren für 30 Projekte vor, 24 in der Nordsee und 6 in der Ostsee.
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