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31.1.2003: Landgericht Berlin warnt Wal-Mart: Harte Strafen bei erneuter Missachtung des Dosenpfands
Das Landgericht Berlin hat der Supermarkt-Kette Wal-Mart Germany in einer Entscheidung vom Donnerstag untersagt, den Pfandbetrag für Dosenverpackungen ohne Rücknahme des Leerguts wieder auszuzahlen. Die Richter kündigten hohe Strafen für den Fall an, dass das Unternehmen die Pfandregelung erneut missachtet. Dann drohe ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, hieß es. Reiner Geulen, Anwalt der "Allianz pro Mehrweg" hatte gegen das Unternehmen eine Einstweilige Verfügung beantragt, die zu dem Richterspruch führte.
Konkret hatte eine Berliner Filiale der amerikanischen Kette zwei Mal Pfand gegen Vorlage des Bons ausgezahlt, ohne das Leergut zurückzufordern. Das Gericht sah darin einen wettbewerbswidrigen Verstoß gegen die Verpackungsverordnung, das Unternehmen verschaffe sich einen ungerechtfertigten Vorsprung durch Rechtsbruch vor rechtstreuen Wettbewerbern. Die Aktie des Größten Einzelhändlers der Welt (WKN 860853) ist unter anderem in den Umweltaktienfonds Invesco und ethosfund enthalten.
Konkret hatte eine Berliner Filiale der amerikanischen Kette zwei Mal Pfand gegen Vorlage des Bons ausgezahlt, ohne das Leergut zurückzufordern. Das Gericht sah darin einen wettbewerbswidrigen Verstoß gegen die Verpackungsverordnung, das Unternehmen verschaffe sich einen ungerechtfertigten Vorsprung durch Rechtsbruch vor rechtstreuen Wettbewerbern. Die Aktie des Größten Einzelhändlers der Welt (WKN 860853) ist unter anderem in den Umweltaktienfonds Invesco und ethosfund enthalten.