31.01.03
31.1.2003: Landgericht Berlin warnt Wal-Mart: Harte Strafen bei erneuter Missachtung des Dosenpfands
Konkret hatte eine Berliner Filiale der amerikanischen Kette zwei Mal Pfand gegen Vorlage des Bons ausgezahlt, ohne das Leergut zurückzufordern. Das Gericht sah darin einen wettbewerbswidrigen Verstoß gegen die Verpackungsverordnung, das Unternehmen verschaffe sich einen ungerechtfertigten Vorsprung durch Rechtsbruch vor rechtstreuen Wettbewerbern. Die Aktie des Größten Einzelhändlers der Welt (WKN 860853) ist unter anderem in den Umweltaktienfonds Invesco und ethosfund enthalten.